Gut zu wissen!

12. März 2018

Voraussetzungen für den digitalen Depoteröffnungsantrag

Wir haben Sie in unserer letzten News über die Neuerung informiert, uns Depoteröffnungen der FFB und FodB digital einzureichen. Im Folgenden nennen wir Ihnen die wichtigsten Voraussetzungen für das Einreichen:

  1. Die Ergänzung zur Courtagevereinbarung „Digitale Belegübermittlung“ muss durch Sie bestätigt werden.
  2. Die Depoteröffnungen müssen zuvor in unserer Beraterplattform „AdWorks“ erstellt worden sein, woraufhin der Antrag den Netfonds-Barcode enthält. Nur mit diesem können Sie einen Depoteröffnungsantrag der FFB und FodB digital bei uns einreichen.

Darüber hinaus sind sämtliche Anforderungen der FFB bzw. FodB sowie von Netfonds an die Anträge einzuhalten. Ausführlichere Informationen zu den genannten Punkten finden Sie in fundsware Pro unter der Rubrik „Investment“ -> „E-Anträge & Formulare“.

Welche Dokumente kann ich digital einreichen?

Sie können aktuell Depoteröffnungsanträge und die dazugehörenden Serviceformulare, beispielsweise Freistellungsaufträge, digital übermitteln. Diese müssen in einer Datei hochgeladen werden.
Bestimmte Dokumente können nach wie vor nur im Original bearbeitet werden (z.B. Depotüberträge und Nachlassdokumente) und müssen daher auch weiterhin per Post eingereicht werden.
Die Auflistung der betroffenen Dokumente finden Sie ebenfalls auf unserer Plattform fundsware Pro unter der Rubrik E-Anträge & Formulare.

Welche Kooperationspartner stehen bisher für E-Anträge zur Verfügung?

Aktuell haben wir Vereinbarungen mit der FIL Fondsbank (FFB) und der Fondsdepot Bank (FodB) getroffen. Wir sind zurzeit mit weiteren Fonds- und Vollbanken im Gespräch, um Ihnen hier zukünftig eine möglichst große Auswahl bieten zu können.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice

 

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