Generation Y – Warum auch schon jüngere Menschen über Vollmachten und eine letztwillige Verfügung nachdenken sollten

04. Mai 2020

Netfonds-Bildungsoffensive

Der Bedarf seinen letzten Willen zu formulieren wird häufig der älteren Generation zugewiesen. Eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank aus 2018 bestätigt, dass mehr als 40% der Deutschen sich noch nie mit dem Thema Erben befasst haben. Bei den 50- bis 64-jährigen sind es 27%, bei den Älteren 14%. Aber warum ist das Thema auch für die jüngere Generation wichtig?

Bei der Betrachtung muss grundsätzlich immer die persönliche Lebenssituation berücksichtigt werden.

Unverheiratete mit gemeinsamen Eigentum (z.B. Immobilie):

Lebenspartner gehören nicht zu den gesetzlichen Erben. Erst mit Heirat greift das Ehegattenerbrecht. Ohne eine testamentarische oder erbvertragliche Regelung gehen Lebenspartner somit leer aus. Dies ist besonders problematisch, wenn es gemeinsame Vermögenswerte, etwa die eigengenutzte Immobilie gibt. Haben unverheiratete Partner eine Immobilie finanziert, werden sinnvollerweise Risikolebensversicherungen über Kreuz abgeschlossen, dann bleibt die Todesfallleistung erbschaftsteuerfrei. Im Todesfall wird mit der Todesfallleistung der gemeinsame Kredit getilgt, in Höhe des von den Erben übernommenen Finanzierungsanteils ist das eine Schenkung des überlebenden Partners an die Erben des Verstorbenen. Dies ist bei einem Freibetrag von EUR 20.000 und einem Steuersatz von 30% so sicher nicht gewollt.

Verheiratete ohne Kinder:

Da Ehegatten immer neben den Verwandten erben, entsteht ohne eine letztwillige Verfügung eine Erbengemeinschaft. Wesen einer Erbengemeinschaft ist, das alle Vermögenswerte allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft gesamthänderisch gehören, Entscheidungen entsprechend gemeinsam getroffen werden. Dass dies in der Abwicklung zwischen Ehegatte und Schwiegereltern bzw. Schwager oder Schwägerin nicht unbedingt reibungslos funktioniert, liegt nahe. Besonders brisante Situationen können entstehen, wenn ein neuer Partner (sozusagen als „Ersatz“ des Verstorbenen) hinzukommt. Will man all diesen Problemen aus dem Wege gehen, bedarf es der gegenseitigen Einsetzung der Ehepartners zu Alleinerben, entweder in einem gemeinschaftlichen oder zwei Einzeltestamenten. Dadurch entstehen möglicherweise Pflichtteilsansprüche, sofern Eltern noch leben. Sind diese bereits verstorben, gibt es keine Pflichtteilsberechtigten mehr. Im Rahmen dessen sollte auch geklärt werden, wohin das Vermögen beim Tode des länger Lebenden gehen soll. Dies regelt man in Einzeltestamenten über die Einsetzung desjenigen als Ersatzerben oder bei gemeinschaftlichen Testamenten durch eine Schlusserbeneinsetzung.

Vielen ist nicht bewusst, dass mit dem Erreichen der Volljährigkeit und der damit endenden Sorgeberechtigung auch sämtliche Auskunfts- und Vertretungsrechte der Eltern enden. Liegt z.B. der 19-jährige Sohn nach einem Unfall auf der Intensivstation und kann seinen Willen nicht äußern und benötigt der behandelnde Arzt für bestimmte Behandlungen eine Zustimmung des Patienten, kann diese nicht rechtswirksam von den Eltern erteilt werden. In diesen Fällen muss dann das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Daher ist es dringend zu empfehlen, dass alle Volljährigen eine entsprechende Vorsorgevollmacht erstellen, in der z.B. die Eltern bevollmächtigt werden. Eine Beglaubigung der Unterschrift in der Vollmacht ist notwendig, wenn es um Grundstückbelange geht, die notarielle Form ist zwingend, wenn Änderungen im Handelsregister vorgenommen werden sollen.

Im Rahmen unserer Bildungsoffensive bieten wir in dieser Woche darüber hinaus zwei Webinare an, die sich mit weiteren Themen im Rahmen der Generationenberatung beschäftigen.

  • Webinar am 05.05., 11:30 Uhr „Mit Vor- und Nacherbschaft unerwünschten Zugriff auf das Vermögen verhindern“
  • Webinar am 07.05., 11:30 Uhr „Mit Vor- und Nacherbschaft die Erbschaftsteuer optimieren“

Die Webinare ergänzen sich inhaltlich und bauen aufeinander auf. Sie können allerdings auch einzeln besucht/wahrgenommen werden. Eine Teilnahme an beiden Webinare ist nicht zwingend notwendig.

Hier geht’s zur Anmeldung der Webinare!

Die Webinare sind für Sie komplett kostenlos und bieten einen Vorteil in der täglichen Betreuung Ihrer Kunden. Eine Aufzeichnung der Webinare kann leider ebenso nicht erfolgen, wie die Erteilung von Weiterbildungspunkten.

Ausbildung zum Generationenberater (IHK)

Sofern Sie Ihre Kenntnisse und Wissen im Rahmen der Generationenberatung gerne vertiefen möchten und dies mit einem IHK-zertifizierten Abschluss abschließen möchten, bieten wir zusammen mit Herrn Maage eine Ausbildung zum Generationenberater/in (IHK) an.

Beginn der Ausbildung wird der 18. Mai sein. Die weiteren Online-Schulungstermine sind dann der 25. Mai, 03. Juni, 08. Juni sowie 15. Juni. Diese Termine werden aber auch abrufbar sein, sodass eine „Online-Präsenz“ nicht zwingend notwendig ist. Die „Auftaktveranstaltung“ am 18. Mai wird jedoch nicht „aufgezeichnet“, sodass hier dann tagsüber die zeitlichen Kapazitäten vorhanden sein müssen.

Die IHK schreibt aktuell 4 Präsenztage vor, diese sind der 30.06. – 03.07., innerhalb derer dann auch die Prüfung durchgeführt wird. Allerdings sind diese Termine aktuell nicht verbindlich, müssen aber zwecks Anmeldung bei der IHK aufgrund der Zertifizierung angegeben werden. Möglicherweise verschieben sich dann diese nochmals. Der Ort der Präsenztage wird hier in Hamburg in den Räumlichkeiten von Netfonds sein.

Eine Agenda/Übersicht der Inhalte im Rahmen der Ausbildung finden Sie hier!

Zielgruppe

Sie beschäftigen sich beruflich mit den Themen Altersversorgung, Ruhestandsplanung, Vermögensmanagement, Krankheit oder Pflegefall? Möglichkeit der Erweiterung des Beratungsspektrums als Generationenberater/in (IHK).

Lehrmethode

Lehrgespräch, Einzelarbeiten, Gruppenarbeiten, Diskussion

Dauer

36 Stunden

Teilnahmevoraussetzungen

Keine besonderen Teilnahmevoraussetzungen. Die Teilnahmegebühr versteht sich zzgl. der IHK-Zertifikatstestgebühr (derzeit 150,- EUR).

Preis

Die Buchung dieses Angebots kostet 1.950,00,- EUR (zzgl. 19 % MwSt., d.h. brutto 2.320,50,- EUR).

Hier geht’s zur Anmeldung der Ausbildung!

Über Herrn Maage

Herr Maage ist freiberuflich als Finanz- und Erbplaner tätig und berät Mandanten unter Einbindung seiner Netzwerkpartner in allen Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Bis Mitte 2018 war er bei der Bremer Landesbank als Beratungsspezialist Ansprechpartner für derartige Fälle und Fragestellungen. Seit vielen Jahren ist er außerdem Dozent und unterrichtet u.a. angehende Generationenberater, Estate Planer und Financial Consultants.

Bildungsträger ist PERSPECTIVUM.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Ihr Ansprechpartner im Hause Netfonds:

Guido Steffens

Telefon: 040 / 822 267 -348
E-Mail: gsteffens@netfonds.de

Ihr Netfonds-Team

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