Fristen für das Jahresendgeschäft

22. November 2019

Abwicklungshinweis

Wir haben Sie in unserem letzten Newsletter auf die Annahmefrist für Depoteröffnungsanträge bei der DWS hingewiesen. Diese ist am 20.12.2019. Auch die anderen Depotbanken werden eine individuelle Frist festlegen, bis zu welcher Anträge dort eingehen müssen um noch in diesem Jahr eröffnet zu werden.

Leider stehen die Fristen noch nicht final fest. Wir erwarten eine entsprechende Rückmeldung im Laufe der Woche und werden Sie in den folgenden Newslettern auf dem Laufenden halten.

Die einzige Rückmeldung, die wir bislang haben, stammt von der FFB. Dort gibt es keine Frist, allerdings wird darauf hingewiesen, dass es dieses Jahr keine Aktion gibt, wonach auf das Depotführungsentgelt für im Dezember eröffnete Depots verzichtet wird. Wird also im Dezember ein Depot eröffnet, wird das komplette Depotführungsentgelt (min. 25€) für 2019 belastet.

Bitte berücksichtigen Sie die Fristen bei der Planung Ihrer Kundentermine. Diese werden voraussichtlich zwischen dem 16.12. und dem 20.12. liegen, wobei Abweichungen natürlich möglich sind. Depoteröffnungsanträge, die nach Fristende eingereicht werden, werden selbstverständlich trotzdem an die Banken weitergeleitet, eine Depoteröffnung erfolgt dann allerdings nicht mehr garantiert in diesem Jahr.

Falls die Anträge fristgerecht eingereicht wurden und aufgrund einer Nacharbeit von der Bank abgelehnt werden, kann die Depoteröffnung ebenfalls nicht garantiert werden. Kontrollieren Sie daher die Anträge bei zeitkritischen Aufträgen besonders gründlich. Eine Hilfestellung dabei bieten unsere Beiträge über die häufigsten Fehler, die wir in den letzten Wochen in unseren Newslettern hatten.

Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihre Anträge!

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 -230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds Abwicklungsservice Investment

Bild: pixabay.com