DWS-Anträge: Übergangsfrist läuft Ende August ab!

23. August 2018

Reminder

Vor einigen Monaten ist die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) in Kraft getreten. Im Zuge dessen hat die DWS neue Antragsunterlagen mit dem Stand 05/2018 im Rahmen der DWS Altersvorsorge veröffentlicht. Die eingeräumte Übergangszeit endet Ende dieses Monats.

Wie gewohnt müssen Anträge, aufgrund der kundenindividuellen Produktinformationsblätter (PIB), über den Rechenkern der DWS erzeugt werden.

Wie wir Sie bereits im Mai informiert haben, wurde eine Übergangszeit, in der die DWS auch noch die Anträge mit Stand 12/2017 annimmt, eingeräumt. Diese endet jetzt am 31. August 2018. Nach diesem Termin werden alle Anträge mit Stand 12/2017 abgelehnt. Leider können nach diesem Termin keine Kulanzregelungen getroffen werden.

Achten Sie deshalb unbedingt darauf, bis Ende August alle Anträge mit Stand 12/2017 eingereicht zu haben.

Ihr Ansprechpartner im Hause Netfonds:

Jan Haimerl
Telefon: 040 / 822 267 -357
E-Mail: jhaimerl@netfonds.de

Ihr Netfonds-Team

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