Frischer Wind in der bAV – mit CONDOR dreimal MEHR!

10. Dezember 2019

CONDOR: bAV-Vertriebsaktion zum Arbeitgeberzuschuss

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) gibt durch den seit Jahresbeginn verpflichtend zu zahlenden Arbeitgeberzuschuss den entscheidenden Impuls für das bAV-Geschäft. Um diesen „frischen Wind“ zu nutzen – und Ihnen den Einstieg beim Arbeitgeber zu erleichtern – hat die CONDOR ein innovatives Ansprachekonzept für Sie entwickelt.

Das Konzept der CONDOR ist modular aufgebaut. Im Fokus steht die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung. Eröffnen Sie Ihren Kunden echte MEHRwerte mit den drei Lösungsmodulen der CONDOR:

Modul 1: „Arbeitgeberzuschuss, ein MUSS in der bAV-Beratung“ – als Einstieg

Die gesetzlichen Vorgaben des BRSG sind für neue Entgeltumwandlungen ab sofort umzusetzen – und als Empfehlung auch für die bestehenden. Deshalb ist Ihre Beratung gefragt! Machen Sie die bAV Ihrer Arbeitgeber-Kunden zukunftssicher. Beachten Sie dabei: Der Arbeitgeberzuschuss ist ein echter „Renditeturbo“ für Arbeitnehmer. In Kombination mit der staatlichen Förderung (Steuer- und SV-Ersparnis) werden Förderquoten von bis zu 55 Prozent erreicht. Das motiviert zusätzlich!

Für die Umsetzung bei bestehenden Direktversicherungen bietet die CONDOR Ihnen eine universelle Lösung: Unabhängig davon, wo der Ursprungsvertrag abgeschlossen wurde, kann der Arbeitgeberzuschuss in eine CONDOR-Direktversicherung eingezahlt werden – und das bereits ab einer Monatsprämie von 7,50 Euro (Gruppenvertrag) bzw. 15 Euro (Einzelvertrag).

Bei einem CONDOR-Bestandsvertrag kann der Zuschuss (unter bestimmten Voraussetzungen) in die bestehende Direktversicherung integriert werden, wenn der Abschluss ab 2013 erfolgt ist.

Modul 2: „Maßgeschneiderte Lösungen im Kollektivgeschäft“ – die Ausbaustufe

Schaffen Sie eine einheitliche Lösung für die Zukunft und profitieren Sie dabei von unserem vereinfachten Antragsprozess für Standard-Gruppenverträge! Ab jetzt können diese mit einem einfachen Anforderungsbogen beantragt und innerhalb von drei Arbeitstagen erstellt werden. Weitere Details enthält die gesonderte Information zum vereinfachten Gruppenantragsprozess bAV.

Sollte bereits ein Gruppenvertrag bei einem anderen Anbieter bestehen, hat die CONDOR auch dafür ein attraktives Angebot: Die Parameter dieses Fremd-Gruppenvertrages (für Neuanmeldungen) werden soweit möglich im Rahmen eines CONDOR-Gruppenvertrages abgebildet – und das bereits ab einer Person! Diese Aktion ist zunächst befristet bis Ende 2019.

Modul 3: „Neuordnung der bAV“ – die Expertenlösung

Ist eine Neuordnung der bAV erforderlich, unterstützen Sie die Experten der Condor Dienstleistungs-GmbH (CDL) gerne. In Abhängigkeit von der Komplexität gibt es einen dreistufigen Prozess zur Erstellung von Versorgungsordnungen. Um dieses Angebot zu nutzen, wenden Sie sich bitte direkt an die Spezialisten des bAV-Beratungsservice der CDL.

Begleitend zu den drei Lösungsmodulen steht ein attraktives Unterlagen-Paket zur Umsetzung in der Praxis bereit. Nutzen Sie die Welle des BRSG und diese MEHRwerte von CONDOR – für Ihren Geschäftserfolg in der bAV!

Alles Wichtige zum Arbeitgeberzuschuss finden Sie auf der neuen Microsite der CONDOR!

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Condor Maklerbetreuer, Lorenz Siepe.

Lorenz Siepe

Maklerbetreuer bAV
Geschäftsbereich Condor Versicherungen, R+V Versicherungsgruppe

Telefon: 040 / 361 393 76
Mobil: 0151 / 264 160 99
E-Mail: lorenz.siepe@ruv.de

Ihr Netfonds-Team

Bild: Condor Versicherungen