Feinjustierung: BU-Bedingungen erneut verbessert
11. Oktober 2018
Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung der bayerischen
Die Bayerische hat ihre aktuellen BU-Bedingungen (BU PROTECT / BU PROTECT young / BUZ) erneut auf den Prüfstand gestellt und weiter verbessert. Das Ergebnis: Mehr Leistungen und Optionen in allen Tarifstufen – und das ohne Prämienanpassung. Ein zusätzlicher Service im Bereich Einkommenssicherung.
Alle Verbesserungen auf einen Blick:
- Verlängerungsoption bei Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze
- Verzicht auf Umorganisation bei Selbständigen, wenn weniger als 5 Mitarbeiter im Unternehmen sind
- Nachversicherung: Ereignisunabhängige NV – Verzicht auf Wartezeit
- Nachversicherung: Mehr Flexibilität – Drei neue Nachversicherungsereignisse
- Nachversicherung: Maximierung auf „150 % vom Ursprung“ anstatt 100 %
- Nachversicherung: 5 Mal Nachversicherungsoption
- Nachversicherung: Nachversicherungsmöglichkeit wird nicht ausgeschlossen, wenn der Kunde schon BU war
- Erfolgte Erhöhungen aus der Leistungsdynamik bei Wegfall der Leistungspflicht mit versicherbar
- Im Leistungsfall sind wir persönlich für Sie da!
- Absicherung des Berufes vor Ausscheiden aus dem Berufsleben
- Verzicht der Pflicht zur Mitteilung bei Verbesserung des Gesundheitszustandes
- Student: Änderung Anforderung „EU-Immatrikulation“ in „Studienabschluss muss in Deutschland anerkannt sein“
- Klarstellung bei Verkehrsdelikten
Weitere Informationen zu BU PROTECT finden Sie HIER.
Oder melden Sie sich doch einfach direkt zum Webinar der Bayerischen am 19.10.2018 um 10:00 Uhr an. In diesem Webinar stellt Ihnen, Frau Lisa Deurer, Produktmanagerin – Biometrie, alle Verbesserungen vor.
Ihr Ansprechpartner der bayerischen, Sven Faden, informiert Sie ebenso gerne über weitere Details, sprechen Sie ihn einfach an.
Sven Faden
Regionalleiter
Telefon: 089 / 678 780 64
Mobil: 0174 / 308 700 5
E-Mail: sven.faden@diebayerische.de
Ihr Netfonds-Team
Bild: pixabay.com