Einstellungen & Einführungen

08. Juni 2020

DAB BNP Paribas

Heute informieren wir Sie über Aktuelles bezüglich Schecks, Depotüberträgen, SecurePlusApp und Ex-post Kostenausweis bei der DAB BNP Paribas.

Einstellung des Service zur Annahme und Verbuchung von Schecks zum 31.07.2020

Zum 31.07.2020 stellt die DAB BNP Paribas den Service für die Annahme und die Verbuchung von Schecks ein. Aufgrund der insgesamt sehr wenigen Scheckeinreichungen und der abnehmenden Fallzahlen wurde entschieden, ab dem 01.08.2020 keine Schecks mehr anzunehmen. Das betrifft sowohl Scheckeinzahlungen in Euro als auch in Fremdwährung.

In diesem Zusammenhang werden alle Passagen, die den Scheckverkehr betreffen, aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis genommen. Insbesondere der Punkt „D. Zahlungsverkehr VII. Scheckverkehr“ sowie alle weiteren auf Schecks bezogenen Services werden gelöscht.

Wichtiger Hinweis zum Depotübertrag mit Inhaberwechsel wegen Erbschaft

Aus gegebenem Anlass weist die DAB darauf hin, dass ein ausgehender Depotübertrag mit dem Merkmal „Inhaberwechsel – Erbschaft“ nur dann möglich ist, wenn ein Erbnachweis vorliegt (Erbschein bzw. amtlich beglaubigte Kopie des Testaments oder Erbvertrags mit Eröffnungsniederschrift) und das Empfängerdepot ausschließlich auf den Erben/Miterben lautet. Die Besonderheit bei dieser Art des Übertrags ist, dass die steuerlichen Anschaffungsdaten innerhalb Deutschlands übermittelt werden und keine Finanzamtmeldung über den unentgeltlichen Übertrag erfolgt. In allen anderen Fällen, zum Beispiel wenn auf dem Empfängerdepot eine nicht als Erbe nachgewiesene Person beteiligt ist, wird der Auftrag mit der Bitte um Anpassung der Art des Übertrags bzw. Erbnachweises zurück gesendet.

Alternativ kann ein Übertrag bei nicht nachgewiesenen Erben als reguläre unentgeltliche Übertragung stattfinden. Das bedeutet, dass die DAB die steuerlichen Anschaffungsdaten innerhalb Deutschlands übermittelt und die Meldung „unentgeltlicher Übertrag“ an die Finanzbehörden veranlasst. Die Mitteilung der Salden per Todestag 0 Uhr nach § 33 Erbschaftssteuergesetz bleibt hiervon unberührt; diese veranlasst die Bank in jedem Nachlassfall.

Einführung DAB SecurePlus App am 15. Juli 2020

Am 15. Juli 2020 wird eine weitere Stufe des Sicherheitsverfahrens beim Onlinebanking eingeführt: Die DAB SecurePlus App.

Über diese App können die Kunden dann das QR-TAN-Verfahren nutzen. Das QR-TAN-Verfahren wird das derzeit eingesetzte mobileTAN-Verfahren mit einer gewissen Übergangsfrist ablösen. Kunden, die kein mobiles Endgerät besitzen und die App nicht nutzen können, haben ebenso ab Juli die Möglichkeit, einen SecurePlus-Generator für 19,95 € im Onlineshop über die Website der DAB zu erwerben.

Ex-post-Kostenausweis für das Jahr 2019

Der Ex-post-Kostenausweis für das Jahr 2019 verzögert sich noch etwas und wird spätestens Anfang des 3. Quartals 2020 bereitgestellt. Weitere Informationen, den genauen Termin und ein Muster des neuen Ex-post-Kostenausweises stellt die DAB  Ihnen vor dem Versand noch zur Verfügung.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds Abwicklungsservice

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