ebase gibt die befristete Umsatzsteuerreduzierung an Ihre Kunden weiter

17. Juli 2020

Informationen zur ebase

Die ebase wird die von der Regierung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 befristete Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 16% an Ihre Kunden weitergeben. Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung zu den Anpassungen bei den einzelnen Entgelten.

  • Die Depotführungsentgelte (inkl. VL-Vertragsentgelt) für 2020 werden Ende 2020 mit 16% USt. für das Gesamtjahr abgerechnet. Das gilt auch für Depotauflösungen im 2. Halbjahr (ab dem 01.07.2020). Dem Kunden wird der reduzierte Umsatzsteuersatz in Höhe von 16% auf der entsprechenden Abrechnung (Depotauszug) ausgewiesen.
  • Das volumenabhängige Vermögensverwaltungsentgelt bei Investmentdepots mit einer standardisierten fondsgebundenen Vermögensverwaltung (z.B. ebase Managed Depots) wird analog angepasst.
  • Transaktionsentgelte und sonstige Entgelte bleiben unverändert, da diese Umsätze nicht umsatzsteuerpflichtig und damit nicht von der Reduzierung betroffen sind.
  • Beim Serviceentgelt (SEG) erfolgt KEINE Reduzierung der USt., da das Serviceentgelt entsprechend der Vereinbarung als Bruttobetrag ermittelt und abgerechnet wird. Die Weiterleitung des Serviceentgelts an den Vermittler erfolgt inkl. USt. Sofern Sie als Vermittler hier eine Anpassung für Kunden vornehmen müssen, benötigt die ebase einen vom Kunden unterschriebenen Auftrag. Bitte beachten Sie, dass auch die spätere Erhöhung erneut beauftragt werden muss. Eine Übersicht der Depots mit Serviceentgelt erhalten Sie im Frontend der ebase unter Tools/Reports -> Bestandscontrolling -> Depotstatistiken -> Auflistung alles Depots mit Serviceentgelt.

Der Ausweis der reduzierten USt. erfolgt im Rahmen der Entgeltabrechnung auf der Umsatzabrechnung im Online-Postkorb bzw. im Online-Banking des Kunden.

In der Standardisierten Kosteninformation (Ex-Ante) wird die Anpassung der Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 nicht vorgenommen. Hier wird weiterhin der Umsatzsteuersatz i. H. v. 19% verwendet, der ab 01.01.2021 gesetzlich auch wieder gültig ist. Hintergrund für dieses Vorgehen ist, dass für die Ex-Ante immer eine Haltedauer von drei, fünf oder zehn Jahren simuliert wird.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds Abwicklungsservice

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