DWS erhöht die Depotgebühr auf 19€ p.a. für Altersvorsorgeverträge

24. Februar 2020

Anpassung greift erst im Dezember 2020 und nicht für alle Verträge

Die DWS passt die Depotgebühr im Rahmen der DWS Altersvorsorge an. Die Anpassung gilt für alle seit diesem Jahr neu abgeschlossenen Verträge sowie für alle Bestandsverträge ab Bedingungsstand 04/2012.

Alle Verträge die vor diesem Vertragsstand abgeschlossen wurden, behalten die „alte“, also die bestehende Kostenstruktur in Höhe von 15,40€ p.a. Der Produktstart der DWS RiesterRente war im April 2007, die DWS TopRente besteht seit 2002.

Die leichte Anpassung leitet sich aus der Preisgleitklausel ab, die seit 2012 Bestandteil aller DWS Altersvorsorgeverträge ist. Die Gebühr für die Depotverwaltung ist an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland gekoppelt. Nach der in den Verträgen beschriebenen Formel ergibt sich nun erstmalig eine minimale Erhöhung um 1 Euro. Auf Grund der niedrigen Inflationsraten der letzten Jahre und der Ausgestaltung der Preisgleitformel bei der DWS, ist dies die erste Anpassung der DWS Altersvorsorgeverträge seit 8 Jahren. Die DWS geht auch für die Zukunft davon aus, dass die Depotgebühr für etliche Jahre stabil bleiben wird.

Die Depotgebühr wird immer im Dezember eines Kalenderjahres den DWS Altersvorsorgeverträgen belastet, indem ein anteiliger Fondsverkauf durchgeführt wird. Die Kunden/innen müssen somit nichts weiter unternehmen. Die erstmalige Abbuchung der u.a. 19€ wird somit erstmalig automatisch im Dezember 2020 anfallen. Natürlich bleiben die eingezahlten Beiträge im Rahmen der RiesterRente trotz des Verkaufes weiterhin in voller Höhe garantiert, sodass in dem Sinne kein geldwerter „Verlust“ entsteht.

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