DWS: Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

20. November 2017

Kunden werden schriftlich informiert

Zum 01. Januar 2018 wird die DWS die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für DWS Depots anpassen. Dies umfasst sowohl die Verträge der Altersvorsorge als auch das klassische Investmentgeschäft. Hintergrund hierfür sind verschiedene regulatorische Anforderungen. In diesem Zusammenhang stehen ab Anfang Dezember 2017 auch neue Antragsformulare der DWS zur Verfügung.

Im Rahmen der DWS Altersvorsorge erfolgt aber ja ohnehin seit dem 1. Januar 2017 eine Antragsgenerierung über den Rechenkern der DWS. Dieser kann über Adworks oder die PowerInside angesteuert werden. Blanko Papieranträge oder PDFs stehen im Rahmen der DWS Altersvorsorge somit nicht mehr zur Verfügung.

Bestandskunden werden mit einem Anschreiben über die Änderungen informiert. Diese werden jetzt, seit November 2017 von der DWS versendet. Sie finden anbei das Schreiben an die Kunden als Muster im Rahmen der Altersvorsorge HIER und für den Bereich der klassischen Investmentdepots HIER.

Die Schreiben der Altersvorsorge thematisieren folgende inhaltliche Details:

  • neue Version der AGB inkl. Hinweisen zu vorgenommenen Änderungen (eine Übersicht dazu finden Sie HIER)

Im Rahmen der klassischen Investmentdepot kommen dann noch folgende Themen hinzu:

  • neue Umtauschkonditionen – Änderungen des Preisverzeichnisses (die neue Übersicht finden Sie HIER)
  • Überblick über das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)
  • elektronische Bescheinigung für vermögenswirksame Leistungen

In beiden Schreiben wird auf die Änderungen der Ziffern 8 und 14 in den AGB besonders hingewiesen. Ziffer 14 behandelt dabei folgenden Punkt:

Die DWS erhält möglicherweise im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, die sie mit Anlegern abschließt, umsatz- und bestandsabhängige Zahlungen von den Verwaltungsgesellschaften der Investmentvermögen, die diese als Vertriebsvergütungen für den Vertrieb der Investmentvermögen an die DWS leistet.

Gemäß Nr. 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären sich die Anleger bei der DWS damit einverstanden, dass die DWS diese von den genannten Kapitalverwaltungsgesellschaften geleisteten Vertriebsfolgeprovisionen behalten darf, vorausgesetzt, dass die DWS die Vertriebsfolgeprovisionen nach den dafür geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften annehmen darf. Insoweit treffen die Anleger mit der DWS die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch gegen die DWS auf Herausgabe der Vertriebsfolgeprovisionen nicht entsteht. Die Anleger erklären sich damit einverstanden, dass die DWS diese Vertriebsvergütungen behalten darf und nicht an die Anleger herausgibt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass damit nicht die Vergütung in Form von Bestandsprovisionen an Sie als Vermittler gemeint ist.

Gemäß Nr. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären sich Anleger damit einverstanden, dass die DWS Geld, das sie für Anleger erhält und das nicht wieder in das Investmentvermögen investiert werden kann, das den Geldbetrag ausgeschüttet hat, in Anteilen an Geldmarktfonds bzw. Rentenfonds anlegt, die überwiegend in Anleihen mit kürzerer Restlaufzeit investieren. Die Anlage erfolgt für Kunden in Anteile an den Investmentvermögen, die für diesen Zweck jeweils im „Preisverzeichnis/Konditionentableau“ benannt werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, weil die DWS lediglich ein Depot, aber kein Konto für Anleger und Kunden führt. Während die DWS Anteile und Aktien an Investmentvermögen für Anleger infolgedessen verwahren kann, ist die Verwahrung von Geld nicht möglich.

Ab dem Kalenderjahr 2017 übermittelt die DWS die Höhe der investierten Beträge elektronisch an die Finanzbehörde. In der Steuererklärung ist es dadurch ausreichend, den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage ohne Bescheinigung zu stellen. Sofern Kunden nicht mit der Datenübermittlung einverstanden sind, können sie innerhalb einer Frist von vier Wochen nach dem Erhalt des Schreibens ihren Widerspruch schriftlich an „Deutsche Asset Management Investment GmbH, Postfach, 60612 Frankfurt/Main“ unter Angabe ihrer Depotnummer richten. Ein späterer Widerruf hat zur Folge, dass er erst ab dem Folgejahr gültig wird.

Neben den neuen AGB erhalten die Kunden Anfang Dezember 2017 ein weiteres Anschreiben. Darin werden sie über die Auswirkungen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) informiert. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

Ihr Netfonds-Team der fondsgebundenen Altersvorsorge