DWS Altersvorsorge: Riester-Förderung für 2017 voll ausschöpfen

30. November 2017

Möglichkeit der Nachzahlung für 2017

Gerade in Zeiten des Niedrigzinses ist es umso wichtiger, die maximalen Förderungen im Rahmen der RiesterRente voll auszuschöpfen. Neben der steuerlichen Förderung sind die Zulagen ein wesentlicher Bestandteil der RiesterRente. Damit diese in voller Höhe verbucht werden, müssen 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbrutto eingezahlt werden. Der Maximalbetrag liegt dabei bei 2100€. Die zu erwartenden Zulagen können dabei beitragsmindernd angesetzt werden. Diese belaufen sich wie folgt:

  • Grundzulage 154 Euro
  • Kinderzulage 185 Euro pro Kind (für Kinder vor 2008 geboren)
  • Kinderzulage 300 Euro pro Kind (für Kinder ab 2008 geboren)

Die Einzahlungsfrist für 2017 läuft bei der DWS am 29. Dezember 2017 um 12:00 Uhr ab! Zu diesem Zeitpunkt wird die letzte Order getätigt. Alle Aufträge müssen bis dahin der DWS fehlerfrei vorliegen. Die Beiträge gelten dann bei einer erfolgreichen Einbuchung als in 2017 geleistet, auch wenn der Abgang vom Konto der Kunden ggf. erst in 2018 erfolgt. Wichtig ist, dass Beiträge immer nur im jeweiligen Bezugsjahr geleistet werden können.

Deshalb sollten Sie frühzeitig die Zulagensituation mit den Kunden durchsprechen. Dazu eignet sich das Formular „DWS Premium Vorsorge Check“ hervorragend zur Berechnung des optimalen Beitrags für 2017. Das Dokument finden Sie HIER. Mit diesem können dann ggf. Nachzahlungen für 2017 getätigt werden, um die volle Förderung der Riester-Verträge zu erhalten.

Ihr Netfonds-Team der fondsgebundenen Altersvorsorge