Die "Verbeamtungs-Saison" ist im Gange – und Makler-Rat gefragt!

11. Oktober 2018

Stichwort „Dienstunfähigkeitsabsicherung“

Zum Schuljahresbeginn freuen sich erneut Tausende Lehrer über ihre Verbeamtung, ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit… Sie alle brauchen eine wirksame Dienstunfähigkeitsabsicherung, die ohne gute Beratung schwierig zu finden ist.

Endlich Beamtin/Beamter! Falls ich jetzt dienstunfähig werden würde, bekäme ich eine beamtenrechtliche Versorgung durch den Staat. Oder doch nicht? Fakt ist: Bereits die Versorgung als Beamter auf Probe ist ziemlich eingeschränkt – und Beamte auf Widerruf stehen sogar im schlimmsten Falle vor dem sprichwörtlichen Nichts: Sie werden entlassen und erhalten keinerlei Versorgung. Erst als Beamter auf Lebenszeit sind sie ziemlich gut abgesichert – aber auch in diesem Fall bleibt eine deutliche Lücke bis zu den ursprünglichen Netto-Bezügen. Daher sollten Beamte, ebenso wie in der Privatwirtschaft Beschäftigte, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen.

Das ist vielen Neu-Beamten, wie den derzeit zahlreich in den Staatsdienst übernommenen Lehrern, gar nicht bewusst. Darüber hinaus gibt es aber noch eine weitere verbreitete Wissenslücke, die es Versicherungsvermittlern nahelegt, auf die Zielgruppe Beamte zuzugehen: Berufsunfähigkeit ist nicht unbedingt das Gleiche wie Dienstunfähigkeit (DU). Für ein DU-Attest müssen andere Voraussetzungen erfüllt werden als für eine BU-Anerkennung. Daher sollte eine private BU-Police immer auch eine DU-Klausel enthalten – denn andernfalls könnte es zu einer Dienstunfähigkeit kommen, ohne dass der BU-Versicherer sich in der Pflicht sieht.

Wann ist eine DU-Klausel empfehlenswert?

Doch auch eine DU-Klausel schützt nicht unbedingt vor diesem Risiko. Denn das Gros dieser Klauseln am deutschen Markt ist „unecht“ und/oder unvollständig. Als „unecht“ wird eine DU-Klausel bezeichnet, wenn sie nicht die amtsärztlich festgestellte Dienstunfähigkeit als Leistungsauslöser akzeptiert, sondern noch eine eigene BU-Prüfung des Versicherers vorsieht. Unvollständig ist eine DU-Klausel dann, wenn Beamte auf Probe und auf Widerruf außen vor sind. In dem Fall ist nur von der Versetzung in den Ruhestand die Rede, nicht aber von der Entlassung – ein wichtiger Unterschied.

Wie sieht also eine „echte“ und vollständige DU-Klausel aus? Ziemlich genau so: „Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als berufsunfähig, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.“ Diese Formulierung findet sich in den BU-Bedingungen der SIGNAL IDUNA. Ein vergleichbares Schutzniveau für Beamte bieten nur wenige andere Versicherer.

Spezielle Klauseln für häufige Beamtenberufe

Und das ist noch nicht alles: Die DU-Absicherung der SIGNAL IDUNA gibt es auch in speziell auf bestimmte Beamtenberufe zugeschnittenen Tarifvarianten. Sie berücksichtigen die besonderen Erfordernisse, die beispielsweise das Vollzugsdienstunfähigkeits- und das Feuerwehrdienstunfähigkeits-Risiko mit sich bringen. Lehrer, Verwaltungsbeamte etc. sind von der in den AVB geregelten DU genauso regulär mit umfasst, wie andere Beamte, die eine allgemeine DU benötigen.

Auch aus diesen Gründen zählt die SIGNAL IDUNA zu den beliebtesten Beamten-Versicherern Deutschlands. Nutzen Sie die anerkannt hohe Qualität der DU-Absicherung, um die Beamten unter Ihren Kunden zu überzeugen und wirksam zu schützen – nicht nur zum Schuljahresbeginn, sondern rund ums Jahr. Mehr dazu finden Sie HIER.

Sie haben Fragen zu dieser filigranen Materie?

Wenden Sie sich einfach an Ihren Ansprechpartner aus dem Hause Signal-Iduna: Herrn Mathias Reinsch, Spezialist Lebens-, Unfallversicherungen und Finanzzweige.

Mathias Reinsch
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