Die neue VersVermV

10. Januar 2019

Weitere Neuerungen

Am 19.12.2018 ist die neue VersVermV verkündet worden, am 20.12. ist sie dann in Kraft getreten. Wir informieren Sie über alle Änderungen, die Sie beachten müssen.

Eine der wesentlichen Neuerungen ist, dass nun auch im Versicherungsbereich der Kunde weitergehende Ansprüche auf Auskunftserteilung erhält. Dies betrifft besonders Angaben darüber, ob Vermittler auch eine Beratung zu Produkten anbieten und wie Vermittler für ihre Tätigkeit vergütet werden (ob allein durch den Kunden, durch einen Versicherer oder in Form einer Kombination aus beidem). Ebenfalls nun abschließend geregelt sind Fragen zum Thema Weiterbildung (wir berichteten bereits) und die Pflicht zur Teilnahme an einem Schiedsverfahren vor Schlichtungsstellen.

Konkreter Handlungsbedarf besteht daher für alle Vermittler, welche die Versicherungsberatung und -vermittlung betreiben. Sollte Sie dies betreffen, sind entsprechende Anpassungen an der Erstinformation vorzunehmen. Ein entsprechendes Word-Muster haben wir im Formularcenter auf unserer Beraterplattform fundsware Pro hinterlegt.

Sollten Sie die Erstinformation dynamisch aus AdWorks generieren, möchten wir mitteilen, dass wir unsere Modifikationswünsche bereits dem Softwareentwickler kommuniziert haben und hier zeitnah mit Vollzug zu rechnen ist. Allerdings wird die Vorlage in Adworks in einigen Bereichen Einschränkungen erfahren, da nicht alle Optionen des obigen Musters umsetzbar sind. Auf die Einzelheiten weisen wir dann zum Zeitpunkt der Implementierung noch einmal gesondert hin.

NFS- und NVS-Partner erhalten ebenfalls mit separater Information Hinweise, welche Informationen zukünftig zu verwenden sind.

Ihr Ansprechpartner im Hause Netfonds:

Christoph Eifrig
Telefon: 040 / 822 267 -381
E-Mail: ceifrig@netfonds.de

Ihr Netfonds-Team

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