Die neue NFS Beratungsvereinbarung

08. September 2017

Was passiert nach der Kundenunterschrift?

In unserem letzten Office-Management Newsletter hatten wir Ihnen bereits die neue NFS Beratungsvereinbarung vorgestellt. Dieses Dokument löst die altbekannte Rahmenvereinbarung ab. Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf eingehen, wie Sie mit der Beratungsvereinbarung zu verfahren haben wenn Ihr Kunde unterschrieben hat.

Vereinbaren Sie mit Ihren Neukunden mittels der neuen Beratungsvereinbarung auch gleichzeitig Servicegebühren, so benötigen wir die Unterlagen im Original. Senden Sie diese nebst dem SEPA Lastschriftmandat und den Depoteröffnungsunterlagen an unser Depotstellenservice-Team. Jeweils eine Kopie der Beratungsvereinbarung verbleibt bei Ihnen und Ihrem Kunden.

Vereinbaren Sie mit Ihrem Neukunden mittels der neuen Beratungsvereinbarung zunächst keine Servicegebühren, so benötigen wir lediglich eine Kopie der Dokumente. Senden Sie diese bitte mit den Depoteröffnungsunterlagen an unser Depotstellenservice-Team. Das Original verbleibt bei Ihnen, eine Kopie beim Kunden. Zusätzlich können Sie die Beratungsvereinbarung in AdWorks revisionssicher archivieren, sodass Sie die Originale nicht mehr physisch bei sich aufbewahren müssen. Bitte beachten Sie, dass die Eingabe einer Servicegebührenvereinbarung in AdWorks nur bei Einreichung der Beratungsvereinbarung im Original erfolgen kann.

Sie haben Fragen zur unserer neuen Beratungsvereinbarung? Unter 040 / 822 267-240 hilft Ihnen unser Investment Team sehr gern weiter.