Die clevere Alternative für Mieter und Vermieter

05. Februar 2020

Die Mietkautionsbürgschaft von R+V

Ein neues Zuhause ist nicht nur aufregend, sondern meist auch richtig teuer. Mit einer neuen Einrichtung sowie Renovierungs- und Umzugskosten kommen schnell hohe Summen zusammen. Damit nicht genug: Vermieter verlangen bei Mietbeginn bis zu drei Monatskaltmieten als Kaution. Für viele Mieter eine zusätzliche finanzielle Belastung. Die clevere Alternative zu Barkaution oder Sparbuch ist die Mietkautionsbürgschaft von R+V.

  • Die Mietkautionsbürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs.
  • Für alle Mieter von privat genutztem Wohnraum in Deutschland, die Verbraucher sind.
  • Summen von 500 Euro bis 15.000 Euro (max. 3 Monatskaltmieten) möglich.
  • Beitragsfreistellung bereits ab Beendigung des Mietverhältnisses.
  • Keine zusätzlichen Gebühren und Kosten für Abschluss und Kontoführung; keine Versicherungssteuer.
  • Attraktiver Monatsbeitrag: Die Mietkautionsbürgschaften von R+V gibt es bereits ab 5 Euro pro Monat.

Und so funktioniert die R+V-Mietkautionsbürgschaft:

  • Sie schließen für Ihren Kunden einen Kautionsversicherungsvertrag bei R+V ab und beantragen die Mietkautionsbürgschaft. Diese Bürgschaft wird dem Mieter zur Aushändigung an den Vermieter übergeben.
  • Die Bürgschaft der R+V ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs.
  • Legt der Mieter bei Mietende die Kündigungsbestätigung des Vermieters vor, wird die laufende Bürgschaft beitragsfrei gestellt. Wird der R+V die Bürgschaft mit der vom Vermieter unterschriebenen Freigabeerklärung übermittelt, wird diese storniert. Per Änderungsantrag kann für die nächste Wohnung ganz unkompliziert eine neue Bürgschaft im bestehenden Vertrag beantragt werden.
  • Im Schadenfall: Möchte der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen, kann er sich direkt an R+V wenden. R+V prüft und zahlt zunächst an den Vermieter. Ihr Kunde erstattet den Betrag später an R+V.

Vorteile für den Mieter:

  • Mehr finanzielle Flexibilität: Die Mietkaution muss nicht in bar gestellt und eventuell durch einen Kredit finanziert werden.
  • Rückgabegarantie: Beitragsfreie Rückgabe im ersten Monat nach Ausstellung, falls der Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert.
  • Keine Doppelbelastung: Wenn die Mietkaution für die alte Mietwohnung noch nicht zurückgegeben wurde und schon eine Mietkaution für die neue Wohnung anfällt.
  • Kostenersparnis: Beitragsfreistellung bereits ab Beendigung des Mietverhältnisses.
  • Unterjährige Zahlung möglich: Beitragszahlung – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
  • Unkomplizierter Tausch: Eine bereits hinterlegte Kaution kann mit Zustimmung des Vermieters auch nachträglich durch die Mietkautionsbürgschaft ersetzt werden.

Vorteile für Ihren Vermieter:

  • Keine Gebühren: Für die Ausstellung der Bürgschaft und für eine evtl. Leistungsabwicklung im Schadensfall berechnet R+V dem Vermieter keinen Cent.
  • Maximale Sicherheit ab dem ersten Tag: Die Bürgschaft steht ab dem ersten Tag in voller Höhe zur Verfügung.
  • Rechtssicherheit: Mit der Mietkautionsbürgschaft von R+V sind alle gesetzlichen Anforderungen zur Mietkaution erfüllt.
  • Einfache Freigabe: Am Ende der Mietdauer genügt eine vom Vermieter unterzeichnete Freigabeerklärung, um die Bürgschaft aufzuheben.
  • Kein Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der hinterlegten Kautionssparbücher.
  • 50 Jahre Erfahrung: R+V als zuverlässiger und anerkannter Bürge.

Für Sie und Ihre Kunden: Alle wichtigen Informationen zur Mietkautionsbürgschaft von R+V finden Sie im R+V Maklerportal auf der Seite: Produkte > Komposit Privat > Mietkaution.

Für Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Maklerbetreuer der R+V:

Pelle Müller

Telefon: 040 / 334 324 27
E-Mail: pelle.mueller@ruv.de

Ihr Netfonds-Team

Bild: R+V