Depoteröffnung für juristische Personen – Besonderheiten für Stiftungen

20. September 2019

Abwicklungsnews

Depots für juristische Personen zu eröffnen ist aufgrund der verschiedenen Rechtsformen in den seltensten Fällen nach ‚Schema F‘ möglich. In unseren heutigen Abwicklungsnews möchten wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen, Depots für Stiftungen zu eröffnen, spezieller, bei welchen Banken dies möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Einige Punkte werden sich dabei wiederholen, da wir für jede Bank die benötigten Unterlagen einzeln auflisten.

DAB:

Grundsätzlich ist die Depoteröffnung nur für rechtsfähige Stiftungen möglich. Einzureichen sind:

  • Antrag „Depotkonto-Eröffnung für Geschäftskunden unter Einschluss eines Finanzdienstleisters“
  • Transaktionsvollmacht
  • Formular „Vertretungsberechtigung und Unterschriftsprobe“
  • FATCA-/CRS-Selbstauskunft für Rechtsträger
  • Genehmigung durch eine öffentliche Hand
  • Auszug aus dem Stiftungsregister
  • Stiftungssatzung aus dem die Vertretungsberechtigung hervorgeht
  • Legitimationen aller Vertretungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten
  • Formular LOB (zur Klärung der US-Quellensteuer)

comdirect:

Die Depoteröffnung für juristische Personen geschieht grundsätzlich immer in Absprache mit der comdirect selber. Es sind immer Einzelfallentscheidungen, sodass wir nie pauschal sagen können, ob für eine bestimmte Rechtsform ein Depot eröffnet werden kann oder nicht. Bei konkreten Fällen wenden Sie sich bitte an die bekannten Ansprechpartner bei der comdirect, welche Ihnen dann das weitere Vorgehen mitteilen und gegebenenfalls Formulare zur Verfügung stellen werden.

Augsburger Aktienbank:

Auch die AAB eröffnet Depots für Firmen. Die Formulare dafür finden Sie im Formularpaket in unserem Formularcenter. Verwenden Sie unter dem Punkt „Kontoeröffnung“ entweder das Formular „Augsburger Service-Konto für Firmen“ oder „Wertpapier Service-Konto für Firmen“, je nachdem, welche Depotvariante Ihr Kunde nutzen möchte. In beiden Formularen ist eine Checkliste mit den zusätzlich einzureichenden Formularen und wichtigen Angaben enthalten.

FFB:

Grundsätzlich ist die Depoteröffnung für Stiftungen möglich, allerdings unter Vorbehalt, da mit Hilfe des angelegten Vermögens immer ein vom Stifter festgelegter Zweck verfolgt wird und eine Stiftung nicht in alle Anlagen investiert werden kann. Außerdem sieht die FFB es kritisch, wenn sehr viele Personen vertretungsberechtigt sind. Eine Vorprüfung der Unterlagen wird daher vom
Geldwäschebauftragten der FFB empfohlen. Für die Depoteröffnung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Depoteröffnungsantrag für juristische Personen
  • Legitimation für alle vertretungsberechtigten Personen inklusive Ausweiskopien (Vorder- und Rückseite)
  • Auszug aus dem Stiftungsregister
  • Bestätigte Kopie der Satzung und der Anerkenntnisurkunde
  • Bestätigte Kopie der Vertretungsbescheinigung, alternativ dazu ein Protokoll, aus dem die namentliche Nennung der vertretungsberechtigten Personen hervorgeht
  • Formular „Selbstauskunft für juristische Personen (CRS/FATCA)“
  • Angabe der abweichend wirtschaftlich berechtigten nach Geldwäschegesetz (betrifft sämtliche Mitglieder des Stiftungsvorstands, welche ebenfalls zu identifizieren sind)

Fondsdepot Bank:

Die Depoteröffnung ist ausschließlich für rechtsfähige Stiftungen möglich. Für nicht rechtsfähige (unselbstständige) Stiftungen bietet die FodB ein offenes Treuhanddepot an. Für rechtsfähige Stiftungen einzureichen sind:

  • Firmen-Depoteröffnungsantrag, lautend auf die Stiftung laut Stiftungsurkunde, vollständig ergänzt und von dem/den Vertretungsberechtigten der Stiftung (gemäß Vertretungsbescheinigung) unterzeichnet
  • Legitimationsprüfung der vertretungsberechtigten Personen gem. §154 AO
  • Bevollmächtigtenverzeichnis mit Unterschriftsprobe:
  • Persönliche Daten der Vertretungsberechtigten inkl. Legitimationsdaten
  • Art der Unterschriftsberechtigung E / A / B erforderlich
  • Unterschriftsprobe
  • Stempel und Unterschrift der lt. Vertretungsbescheinigung vertretungsberechtigten Personen
  • Vollständige Legitimationsprüfung der vertretungsberechtigten Personen
  • Formular „Ergänzung zur Depot-/Kontoeröffnung“ zur Feststellung der Identität der wirtschaftlich berechtigten natürlichen Person/en mit Angabe der Steuer ID
  • Die beidseitige Ausweiskopie der Bevollmächtigten, der Vertretungsberechtigten gemäß Vertretungsbescheinigung sowie der wirtschaftlich Berechtigten gemäß dem Formular „Ergänzung zur Depot-/Kontoeröffnung“
  • Stiftungsurkunde im Original
  • Vertretungsbescheinigung von der übergeordneten Stelle im Original
  • Satzung im Original

Hinweis: Die Kopien der Stiftungsurkunde, der Vertretungsbescheinigung sowie der Satzung können kulanzhalber anerkannt werden, sofern der Berater die Aktualität und Richtigkeit der Angaben mit dem Vermerk: „Einsichtnahme in das Original sowie Aktualität und Richtigkeit wird bestätigt“ sowie Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen.

ebase:

Wir haben Sie ja bereits vor zwei Wochen über das Business Depot der ebase informiert. Das Business Depot kann auch von Stiftungen genutzt werden. Natürlich kann aber auch ein „normales“
Firmendepot eröffnet werden. Einzureichen sind:

  • Depoteröffnungsantrag (entweder für Business Depot oder den Standard Depoteröffnungsantrag)
  • Formular „Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben“
  • Formular „Feststellung der Eigentums- und Kontrollverhältnisse“
  • Genehmigungsurkunde der Stiftung/Auszug aus dem Stiftungsregister
  • Satzung der Stiftung bzw. Protokoll zur Stiftungssitzung
  • Nachweis zur Bestellung eines Stiftungsvorstands – amtliche Vertretungsbescheinigung der Behörde (wenn im Bundesland festgelegt)
  • Ausweiskopien und Legitimationsprüfung aller Vorstände bzw. im Stiftungsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Personen
  • NV-Bescheinigung (Original) oder Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid

Falls Sie zu dem Thema noch Fragen haben sollten oder Formulare benötigen, kontaktieren Sie gerne unseren Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder telefonisch unter 040 / 822 267 -230.

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