Das Online-Shopping-Chaos bleibt vorerst aus

23. August 2019

BaFin hat Einführung der zusätzlichen Zustimmung bei Online Käufen verschoben

War Ihnen eigentlich bewusst, dass ab dem 14. September 2019 alle Zahlungen, die über eine Kreditkarte abgewickelt werden als Folge der PSD 2 einer zusätzlichen Authentifizierung benötigt hätten? Praktisch hätte das bedeutet, dass Ihr Kauf auf Amazon, Ihr Spotify oder Netflix Abo, nicht mehr ohne Ihre weitere Zustimmung ausgeführt worden wäre.

Der Kunde müsste jede Zahlung durch ein weiteres Sicherheitsmerkmal noch einmal freigeben. Unvorstellbar welche Auswirkungen das gehabt hätte, denn bis heute ist vielen noch nicht einmal das Verfahren bekannt, dass der eigene Kreditkartendienstleister dafür anwendet.

Die BaFin hat nun erkannt, dass die Prozesse noch nicht reif sind und die Einführung verschoben. Online Käufe können jetzt weiterhin mit den geltenden Sicherheitsbestimmungen durchgeführt werden. Die neuen Maßnahmen mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung beziehen sich auf die Käufe per Kreditkarte. Für den Rechnungskauf und das Lastschriftverfahren gelten die neuen Regeln nicht. Andere europäische Länder hatten vorher bereits Übergangsfristen erwirkt. Die BaFin wird eine Frist festlegen, wenn sie die Marktteilnehmer konsultiert und sich mit der Europäischen Bankenaufsicht abgestimmt hat.

Als Berater stehen Sie im Fokus Ihres Kunden. Wir teilen diese Info mit Ihnen, obwohl die Abwicklung bei Depotbanken und Versicherungen von dieser Regulierung nicht betroffen sind. Glänzen Sie mit Ihrem „Wissen“ – Millionen Menschen in Deutschland haben das Thema bis heute nicht mitbekommen.

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