Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Fluch oder Segen?

24. September 2018

Neue Chancen und Risiken in der betrieblichen Altersversorgung

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bringt viele Neuerungen in die bAV-Welt. Es stehen zum Beispiel künftig Verträge ohne Abschlussprovision Erhöhungen der Dotierungsmöglichkeit entgegen. Doch bringt das BRSG nun Fluch oder Segen für den bAV-Vermittler mit sich? Dieser Frage wollen wir im Folgenden nachgehen und Ihnen alle nötigen Informationen geben, dies im Anschluss selbst für sich zu entscheiden.

Unsere Meinung: Das seit Jahresbeginn 2018 geltende BRSG ist die größte bAV-Vertriebschance seit Jahren! Im Kern wirken sich die Bestimmungen des BRSG zunächst einmal auf zwei Bereiche aus. Zum einen sind dies Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen des bereits bestehenden Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Zum anderen wird nun das sogenannte „Sozialpartnermodell“ eingeführt. Wir beleuchten hier die wichtigsten Änderungen mit dem größten Vertriebspotenzial näher.

Verpflichtende Arbeitgeber-Zuschüsse

Wenn ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart, ist er künftig dazu verpflichtet, die Entgeltumwandlung mit 15 Prozent zu bezuschussen. Dies gilt für alle ab 2019 abgeschlossenen bAV-Verträge in den Durchführungswegen Direktversicherung (DV), Pensionskasse (PK) und Pensionsfonds (PF). Für bestehende Entgeltumwandlungsverträge mit Beginn vor 1. Januar 2018 ist der Zuschuss erst ab 2022 zu zahlen.

Die Erhöhung des Förderrahmens

Bisher war es möglich, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG), also für 2018 somit 3.120 Euro pro Jahr bzw. 260 Euro monatlich, steuer- und sozialversicherungsfrei in eine bAV einzuzahlen. Dank dem BRSG sind es seit 1. Januar 2018 insgesamt 8 Prozent der BBG. Dabei bleiben die ersten 4 Prozent der BBG weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei. Die zweiten 4 Prozent BBG sind lediglich steuerfrei. Beiträge, die nach § 40b EStG a. F. versteuert werden, werden auf den steuerfreien Rahmen angerechnet. Für ab dem 1. Januar 2018 erteilte Zusagen wurde daher der alte Förderrahmen von 1.800 Euro jährlich zugunsten der 8-ProzentRegelung gestrichen.

Geringverdiener-Förderung

Arbeitgeber werden zusätzlich vom Staat unterstützt, wenn sie Geringverdienern mit einem Bruttogehalt von bis zu 2.200 Euro ab 2018 einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zahlen. Berücksichtigt werden Arbeitgeberzuschüsse von mindestens 240 bis höchstens 480 Euro im Kalenderjahr. Des Weiteren muss es sich bei dem Vertrag um einen ungezillmerten Neuvertrag  handeln. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält der Arbeitgeber 30 Prozent des Arbeitgeberbeitrags über eine Verrechnung mit der abzuführenden Lohnsteuer zurück.

Möglichkeiten der Nachzahlung

Für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht (zum Beispiel Elternzeit, Pflegezeit für einen Angehörigen, Entsendung ins Ausland oder Sabbatical), können oft aus finanziellen Gründen keine Beiträge zur Altersversorgung geleistet werden. Mit einer Neuregelung im BRSG schafft der Gesetzgeber nun eine Nachzahlungsmöglichkeit. Diese gilt seit 1. Januar 2018 auch rückwirkend für alle Arbeitnehmer und bewegt sich im neu definierten Förderrahmen (siehe Abschnitt „Erhöhung des Förderrahmens“). Maximal ist eine Nachzahlung rückwirkend für 10 Jahre, also in Höhe von 10 mal 8 Prozent der BBG möglich.

Das „Sozialpartnermodell“

Ebenfalls zum Jahresbeginn sind die Regelungen zum Sozialpartnermodell in Kraft getreten. Die Tarifvertragsparteien können künftig eine neue Zusageart vereinbaren: Die reine Beitragszusage. Hierbei gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer lediglich die Garantie der Zahlung des Beitrags – darf aber keinerlei Garantie bezogen auf die Ablaufleistung aussprechen. Die reine Beitragszusage kann auch durch Entgeltumwandlung finanziert werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ebenfalls einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent bezahlen, wenn er Sozialversicherungsbeiträge spart.

Die Produktanforderungen entsprechen denen bei der Geringverdiener-Förderung. Die Umsetzung dieses Modells hängt allerdings davon ab, dass entsprechende Tarifverträge geschlossen werden.

Absatzturbo BRSG?

Wie ergeben sich daraus neue Chancen für bAV-Vermittler? Zunächst ein paar sehr gute Gründe für eine Weiterbildung in diesem Bereich, etwa zum Experten bAV (DMA/DVA). Zurzeit gibt es wenige Zugangswege für Arbeitgeber zum Thema BRSG. Das bedeutet, wer es dem Kunden erklären kann, hat einen Vorteil. Seien Sie doch so gut und nehmen sich Zeit für Ihren Kunden (Arbeitgeber) und sagen Sie ihm, was das neue Gesetz so mit sich bringt. Sein Steuerberater hat das nämlich noch nicht getan. Sein Standardmakler auch nicht. Warum? Weil die Steuerberater beim Thema BRSG noch ganz am Anfang stehen und selber durch ihre Verbände meist komplett uninformiert sind. Vielen Vermittlern geht es übrigens ähnlich.

Das heißt im Klartext: Sowohl der Arbeitgeber als auch sein Steuerberater geben zurzeit gerne Termine zum Thema BRSG und sind somit interessierte Umsatz- und Empfehlungsgeber! Und stellen Sie sich jetzt noch vor, dass Sie dank des BRSG einen Termin bekommen und dank Ihrer stetig wachsenden Erfahrung das Thema bAV nur eines Ihrer möglichen umsatzträchtigen Themen wird. Denn da wären ja im Rahmen betrieblicher Versorgung noch weitere, wie betriebliche Krankenversicherung (bKV), BU, schwere Krankheiten – auch als Keyman-Police zur Absicherung der Firma – und, und, und.

Netfonds unterstützt

Sollten Sie sich im Umgang mit bAV, BetrAVG, BRSG & Co. nicht sicher genug fühlen, so wenden Sie sich bitte gerne an die bAV-Spezialisten der Netfonds AG. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Vorbereitung Ihres bAV-Akquisegesprächs oder der rechtssicheren Einrichtung eines bAV-Systems für Ihren Kunden, sondern stehen Ihnen mit unserem neuen Konzept zur Beratung betrieblicher Versorgungssysteme (bVS) zur Seite. Hier arbeiten gleich mehrere Experten unterschiedlicher Bereiche (bAV, bKV, Biometrie etc.) mit Ihnen zusammen und fertigen für Ihren Kunden einen Maßanzug der betrieblichen Versorgung – passgenau, zeitgemäß, sicher und motivierend.

Ihr Ansprechpartner im Hause Netfonds:

Alexander Brix
Senior Key Account Manager bAV
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