DAB BNP Paribas informiert über die Einführung von Gebühren für den Belegversand

25. Juni 2018

Änderung erfolgt zum 31.08.2018

Um künftig nachhaltiger und ressourcenschonender zu arbeiten, möchte die DAB die tägliche Papierflut eindämmen und allen Kunden die elektronische Zustellung der Bankbelege in die E-Box näher bringen.

Aus Sicht der DAB hat dies viele Vorteile: Praktizierter Umweltschutz und die Zustellung der Belege erfolgt um einiges schneller. Alle Kunden können Ihre Bankbelege jederzeit online einsehen und werden, sofern sie dies wünschen, per E-Mail informiert, wenn neue Belege in der E-Box zum Abruf bereitstehen.

Kunden, welche zukünftig ihre Belege in Papierform bekommen wollen, wird das anfallende Porto in Rechnung gestellt. Die Erstellung des Reportings bleibt weiterhin gebührenfrei.

Wann erfolgt die Änderung?

Die vereinbarten Preismodelle werden zum 31.08.2018 geändert.

Wie werden Ihre Kunden informiert?

Mit dem Versand des Vermögensstatus Anfang Juli wird die DAB alle Kunden über diese Änderung informieren.

Wie können die Portogebühren vermieden werden?

Um die Portogebühren in Zukunft zu vermeiden, können alle Kunden ihren Versand auf die Belegzustellung in die E-Box umstellen. Der vorgenannten Kundeninformation wird deshalb auch das entsprechende Formular zur Beantragung des Onlinezuganges beiliegen.

Für alle Kunden, welche das Onlinebanking über den Belegabruf hinaus nicht nutzen möchten, hat die DAB ein neues Zugriffsrecht „E-Box only“ eingerichtet.

Falls Kunden beim Belegversand per Post bleiben möchten, wird die Portogebührenbelastung erstmalig ab dem 01.10.2018 für den Monat September, danach immer quartalsweise durchgeführt.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

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