Ex-post Kostenausweis 2019 & Buchung des Verwahrentgelts
Im Folgenden erhalten Sie die Informationen der DAB bzgl. des Ex-post Kostenausweises für das Jahr 2019 sowie zur Buchung des Verwahrentgelts.
Ex-post Kostenausweis
Der Ex-post Kostenausweis für das Jahr 2019 wurde von der DAB im Laufe der vergangenen Woche, seit Dienstag, dem 21. Juli 2020 in mehreren Tranchen bereitgestellt. Die Zustellung erfolgte wieder analog der Versandeinstellung des Jahresdepotauszugs, d.h. online zum Abruf im Postmanager oder per Post.
Buchung des Verwahrentgelts
Wie Sie bereits wissen, werden unter gewissen Voraussetzungen ab dem 01. Januar 2020 Verwahrentgelte auf Geldeinlagen berechnet. Die Belastung des Verwahrentgelts erfolgt erstmals für Q1 und Q2 2020 mit Valuta 27. Juli 2020. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie zum Nachlesen in dem Informationsbereich der DAB.
Zur Einführung des Verwahrentgelts für Geldeinlagen hat die DAB ein Modell gewählt, das Ihr normales Geschäft als Finanzdienstleister so wenig wie möglich beeinträchtigen soll. Zudem hat die DAB weitere Ausnahmeregelungen für Sie getroffen:
Die DAB bittet um Ihr Verständnis, dass grundsätzlich und Ihren Kunden gegenüber weiterhin das DAB Preis- und Leistungsverzeichnis relevant ist. Die vorgenannten Sonderregelungen gelten bis auf weiteres. Änderungen behält sich die DAB jedoch für die Zukunft vor. Die Buchungen werden auf den Kontoauszügen bzw. auf dem Vermögensstatus ausgewiesen und enthalten exemplarisch folgenden Verwendungszweck:
Damit Sie die Berechnung des Verwahrentgelts besser nachvollziehen können, hat die DAB in B3 eine neue Abfrage programmiert.
Um die Auswertung abzurufen:
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.
Ihr Netfonds Abwicklungsservice
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