DAB BNP Paribas

27. Juli 2020

Ex-post Kostenausweis 2019 & Buchung des Verwahrentgelts

Im Folgenden erhalten Sie die Informationen der DAB bzgl. des Ex-post Kostenausweises für das Jahr 2019 sowie zur Buchung des Verwahrentgelts.

Ex-post Kostenausweis

Der Ex-post Kostenausweis für das Jahr 2019 wurde von der DAB im Laufe der vergangenen Woche, seit Dienstag, dem 21. Juli 2020 in mehreren Tranchen bereitgestellt. Die Zustellung erfolgte wieder analog der Versandeinstellung des Jahresdepotauszugs, d.h. online zum Abruf im Postmanager oder per Post.

Buchung des Verwahrentgelts

Wie Sie bereits wissen, werden unter gewissen Voraussetzungen ab dem 01. Januar 2020 Verwahrentgelte auf Geldeinlagen berechnet. Die Belastung des Verwahrentgelts erfolgt erstmals für Q1 und Q2 2020 mit Valuta 27. Juli 2020. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie zum Nachlesen in dem Informationsbereich der DAB.

Zur Einführung des Verwahrentgelts für Geldeinlagen hat die DAB ein Modell gewählt, das Ihr normales Geschäft als Finanzdienstleister so wenig wie möglich beeinträchtigen soll. Zudem hat die DAB weitere Ausnahmeregelungen für Sie getroffen:

  • Ihre eigenen Firmen-Konten, die Sie zum Beispiel zum Einzug Ihrer Honorare bei der DAB führen, sind generell von der Berechnung des neuen Verwahrentgelts auf EUR-Guthaben ausgenommen.
  • ​​​Für neue Geldeingänge von extern („fresh money“) sowohl für Neukunden als auch für Bestandskunden wird das Verwahrentgelt für drei Monate ab Buchungstag ausgesetzt. Zum Beispiel: Für einen externen Geldeingang am 15. Januar 2020 beginnt die Berechnung des Verwahrentgelts zum 15. April 2020. Umbuchungen innerhalb der DAB werden nicht als „fresh money“ gewertet.
  • Die Einlagenquote für die Berechnung des EUR-Verwahrentgelts für das erste und zweite Quartal 2020 wird von 15% auf 20% angehoben. Das bedeutet, dass für Q1 und Q2 2020 nur bei einer Einlagenquote ab 20% pro Stammnummer 0,50% p.a. auf die EUR-Guthabensalden berechnet werden und nur auf den die Einlagenquote von 20% übersteigenden Betrag.

Die DAB bittet um Ihr Verständnis, dass grundsätzlich und Ihren Kunden gegenüber weiterhin das DAB Preis- und Leistungsverzeichnis relevant ist. Die vorgenannten Sonderregelungen gelten bis auf weiteres. Änderungen behält sich die DAB jedoch für die Zukunft vor. Die Buchungen werden auf den Kontoauszügen bzw. auf dem Vermögensstatus ausgewiesen und enthalten exemplarisch folgenden Verwendungszweck:

  • Verwahrentgelt Geldeinlage EUR 2020 Q1 auf 32419,58
  • Verwahrentgelt Geldeinlage CHF 2020 Q1 auf 59863,35

Damit Sie die Berechnung des Verwahrentgelts besser nachvollziehen können, hat die DAB in B3 eine neue Abfrage programmiert.

Um die Auswertung abzurufen:

  1. Öffnen Sie im B3 Webclient das Menü
  2. Wählen Sie unter dem Menüpunkt „Sammelabfragen“ den Punkt „Sammelexport“ aus
  3. Anschließend wählen Sie „Erstellung einer Exportdatei“ aus mit „Saldoverlauf Portfolio“
  4.  Bitte geben Sie die Stammnummer mit der Endung 999 ein
  5. Wählen Sie nun den gewünschten Zeitraum aus
  6. Setzen Sie auch den Haken bei „um Freshmoney und Freibeträge bereinigen“
  7. Klicken Sie auf „Exportdatei erstellen“, in der Datei werden Ihnen die Saldoverläufe ausgewiesen

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds Abwicklungsservice

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