DAB BNP Paribas

30. März 2020

Ex-ante Kosteninformation – Anpassungen Ende März 2020

mit MiFIDII schreibt der Gesetzgeber unter anderem vor, dass die „Ex-ante Kosteninformationen“ auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden, also durch das Einstellen der Information in das elektronische Postfach des Kunden beim Institut.

Diese Vorgabe setzte bereits die DAB für Einzelorders um. Seit dem 28. März 2020 werden weitere Anpassungen im System der DAB vorgenommen, über die wir Sie gerne nachfolgend informieren möchten.

Bitte beachten Sie, dass zwischen dem 28. März 2020 und dem 03. April 2020 Belege erzeugt und Ihnen und/oder unseren gemeinsamen Kunden in den Postmanager eingestellt werden. Dabei handelt es sich um proaktive und standardisierte Ex-ante Kostenausweise. Dies kann ggfs. zu Kundenfragen führen. Ein Versand per Post erfolgt nicht.

Ex-ante nun für alle Orderkanäle

Seit dem 28. März 2020 wird der Ex-ante Kostenausweis nun für alle Orderkanäle und Orderarten, z.B. auch für Sammelorders, den Strategieabgleich, Orders über Schnittstellen und Sparpläne umgesetzt.

Proaktiver Ex-ante Kostenausweis bei Strategieabgleich, Sparplänen, Auszahlplänen, Wiederanlage von Erträgen

Beim Strategieabgleich wird künftig bereits bei der Hinterlegung einer Strategie am Depot ein proaktiver Ex-ante Kostenausweis für jede ISIN erstellt. Dieser bildet die in der Strategie hinterlegten Wertpapiere sowie evtl. vorhandene Altbestände ab und legt pro ISIN einen beispielhaften Anlagebetrag in Höhe von 10.000 EUR zugrunde. Das hat den Vorteil, dass der Ex-ante Kostenausweis die Performance bei der Allokation nicht zusätzlich belastet. Ebenso stellt die DAB bei Sparplänen, Auszahlplänen und der Wiederanlage von Erträgen bei Anlage des jeweiligen Auftrags einmalig den Ex-ante Kostenausweis bereit und nicht monatlich bei jeder Ausführung.

Die proaktiven Ex-ante Kostenausweise werden für Bestandskunden mit Strategiedepots, Sparplänen, Auszahlplänen oder Wiederanlage von Erträgen für jede ISIN einmalig zwischen dem 28. März und 03. April 2020 im Postmanager bereitgestellt.

Die Zustellung dieser Dokumente richtet sich danach, wer den Auftrag erfasst hat. Hat ein Partner mit KWG-Zulassung den Auftrag erfasst, erfolgt die Zustellung ausschließlich in das Postfach des Geschäftspartners und nicht in das Postfach der Kunden. Bei allen anderen Partnern wird in beide Postfächer eingestellt.

Lesen Sie hierzu bitte auch den Abschnitt „Weniger Klicks beim Ordern und automatische Zustellung je nach Auftraggeber“ weiter unten im Text.

Künftig erfolgt die Zustellung bei Geschäftsvorfall. Falls sich das Preismodell des Kunden, die Allokation oder der Börsenplatz ändern sollte, wird erneut ein Ex-ante Kostenausweis erzeugt.

Standardisierter Ex-ante Kostenausweis für alle Bestandskunden

Bei Verkäufen im Rahmen von Kontolöschungen bzw. Nachlässen, Kapitalmaßnahmen und Devisentermingeschäften wird kein transaktionsbezogener Ex-ante Kostenausweis erstellt. Um für diese Transaktionen dennoch den Vorgaben der Aufsicht zu genügen, wird die DAB allen Kunden einen standardisierten Ex-ante Kostenausweis für die vorgenannten Transaktionen zukommen lassen.

Die standardisierten Ex-ante Kostenausweise für Verkäufe und Kapitalmaßnahmen werden allen Bestandskunden einmalig zwischen dem 28. März und 01. April 2020 im Postmanager bereitgestellt. Sie erhalten eine Kopie im Postmanager des Geschäftsbereichs. Die Ausweise für Devisentermingeschäfte erhalten darüber hinaus nur Kunden, die auf der „Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Finanztermingeschäften“ angekreuzt haben, dass sie beabsichtigen „Devisentermingeschäfte zu tätigen“.

Da die DAB die Beträge und Papiere in diesen Fällen nicht vorher kennt, werden Beispiele genannt.
Die Zustellung des standardisierten Ex-ante Kostenausweises bei Kontoeröffnung bzw. bei Einreichung der o.g. Rahmenvereinbarung ist bereits in Arbeit.

Weniger Klicks beim Ordern und automatische Zustellung je nach Auftraggeber

Im Zuge dieses Releases wird der Orderprozess für Sie erleichtert. Bei Einzelorders entfallen die zusätzlichen Klicks auf Ex-ante und das Einstellen in das elektronische Postfach. Bei Sammelorders und dem Strategieabgleich ist künftig nur ein Klick für das Einstellen des Ex-ante Kostenausweises in das elektronische Postfach erforderlich. Die Steuerung der Zustellung findet bei allen Orderkanälen automatisiert statt und richtet sich bei Ordererfassung durch den Intermediär bzw. durch unseren Handel nach der in unserem Stammdatensystem hinterlegten Zulassungsart des Intermediärs:

  • Bei allen Partnern mit einer KWG-Zulassung (Finanzportfolioverwalter, Anlage-/Abschlussvermittler etc.) erfolgt die Zustellung ausschließlich in das Postfach des Geschäftspartners und nicht in das Postfach der Kunden.
  • Bei allen Partnern ohne KWG-Zulassung (Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater) werden die Ausweise in das Postfach des Kunden und des Geschäftspartners eingestellt.
  • Falls ein Kunde selbst eine Order im Onlineportal erfasst, wird der Ex-ante Kostenausweis ausschließlich in das Postfach des Kunden eingestellt. Die bisher vorhandene Wahlmöglichkeit (einstellen in das Postfach des Geschäftsbereichs oder des Kunden) entfällt damit.

Besonderheiten für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater

Als Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater treten Sie der Bank gegenüber als Bote für Ihre Kunden auf und können somit auch Wertpapieraufträge Ihrer Kunden an die Bank übermitteln und selbst in B3 erfassen. Damit Sie weiterhin online oder telefonisch im Handel Kundenaufträge an die Bank weiterleiten dürfen, müssen Verpflichtungen, die sich aus MiFIDII ergeben, vertraglich geregelt werden. Unter anderem regelt die neue Vereinbarung die Weiterleitung des Ex-ante Kostenausweises an Ihre Kunden. Alle Partner, mit denen wir bereits Kooperationsverträge geschlossen haben, haben bereits einen entsprechenden Sideletter erhalten. Alle anderen Partner erhalten in Kürze Kooperationsverträge, die die vorgenannten Regelungen enthalten. Details wird die DAB im Anschreiben zu den jeweiligen Vertragsunterlagen erläutern.

Ex-ante Kostenausweis für Derivategeschäfte (Marginkonten bei Consorsbank)

Für den Handel mit Derivaten, den die DAB über die Consorsbank abwickelt, werden seit dem 28. März 2020 ebenso Ex-ante Kostenausweise in das elektronische Postfach der Consorsbank eingestellt. Die Ausweise sind für Geschäftspartner und für alle Kunden mit Onlinezugangsdaten bei der Consorsbank sichtbar. Die meisten Kunden haben keine Online-Zugriffe auf die Marginkonten bei der Consorsbank. Somit ist in diesen Fällen der Ex-ante Kostenausweis für Derivategeschäfte nur für den Intermediär sichtbar. Falls ein Kunde Onlinezugang bei der Consorsbank hat, sieht er den Ausweis jedoch auch in seinem Postfach.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

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