comdirect

17. Februar 2020

Doppelbesteuerungsabkommen, Depotüberträge aus UK & Rückstände Kontoeröffnungen

Liebe Partnerinnen und Partner,

heute informieren wir Sie über die folgenden Themen der comdirect:

  • Vollmacht gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für juristische Personen: Für juristische Personen haben wir eine separate DBA-Vollmacht veröffentlicht, welches Sie hier finden. Bisher erteilte DBA-Vollmachten mit dem Stand 12/19 behalten ihre Gültigkeit.
  • Depotüberträge aus Großbritannien: Anschaffungsdaten für eingehende Depotüberträge aus Großbritannien seit 01.02.2020, dürfen nach aktuellem Stand nicht mehr im Steuersystem hinterlegt werden. Veräußerungen solcher Bestände werden zukünftig mit einer Ersatzbemessungsgrundlage versehen.
  • Rückstände bei Bearbeitung unvollständiger oder fehlerhafter Kontoeröffnungsunterlagen: Derzeit hat die comdirect bei der Bearbeitung von unvollständig oder fehlerhaft eingereichten Konteröffnungsunterlagen einen Rückstand von 10 – 14 Tagen. Häufige Ursachen sind fehlende Dokumente, nicht korrekte Identitätsfeststellungen und unvollständig ausgefüllte Anträge (bitte beachten Sie, dass alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind). Korrekt und vollständig eingereichte Unterlagen werden aktuell innerhalb von zwei Tagen nach Eingang bei business partners eröffnet.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 040 / 822 267 -230 oder per Mail unter abwicklungsservice@netfonds.de.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice Investment

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