Breaking News: bKV ab sofort steuer- und abgabenfrei abschließbar!

05. August 2019

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Spektakuläre Kehrtwende bei der steuerlichen Behandlung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Seit 2013 wurde die obligatorische bKV (= die vom Arbeitgeber gezahlte) als Barlohn, wie eine Gehaltserhöhung, behandelt. Das bedeutete, dass auf den Monatsbeitrag noch Steuern und Sozialabgaben anfielen. Das Bundesfinanzministerium hat auch dafür gekämpft, dass das so bleibt. Doch nun hat ein Umdenken stattgefunden!

Das für Unternehmen wie Vertrieb sensationelle Ergebnis: bKV-Beiträge werden ab sofort als Sachlohn gewertet. Das bedeutet, sie fallen zum Beispiel unter die 44-Euro-Regel. Und damit ergibt sich für sie als Vermittler die Chance auf Unternehmen mit einem zusätzlichen Argument zu zugehen. Nämlich, dass eine bKV, wenn sie unter der 44-Euro-Regel eingerichtet wird, steuer- und abgabenfrei ist. Es ergeben sich Akquisitions- und Umsatzchancen, wohin man schaut.

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