Botenvollmacht AAB

24. Februar 2020

Unser Tipp für NFS-Partner

Wir möchten Sie informieren, dass bei der Augsburger Aktienbank für die Vermittler die Möglichkeit besteht, sich von ihren Kunden eine Botenvollmacht erteilen zu lassen.

Das Formular finden Sie im AAB-Formularpaket, welches in unserem Formular-Center abgelegt ist.

Durch die erteilte Vollmacht können Vermittler Orders zu Fondskäufen- und -verkäufen direkt an die Depotbank übermitteln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Vermittler lediglich als Bote fungiert, insofern muss ihm nach wie vor eine schriftliche Weisung des Kunden vorliegen.

Die Botenvollmacht kann sowohl von 34f-Vermittlern als auch von Haftungsdach-Partnern genutzt werden. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass der Vermittler im Augsburger Partnerportal Orderrechte und nicht nur Einsichtsrechte besitzen muss.

Sofern Sie Interesse an der Ausstellung einer Botenvollmacht haben, bisher jedoch nur Einsichtsrechte besitzen, setzen Sie sich gern mit dem Abwicklungsservice unter den unten angegebenen Kontaktdaten in Verbindung, um sich Orderrechte einrichten zu lassen.

Abschließend ist zu beachten, dass die Botenvollmacht zwingend im Original einzureichen ist.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 040 / 822 267 -230 oder per Mail unter abwicklungsservice@netfonds.de.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice Investment

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