Versicherungsbestände ohne Stress übertragen

01. September 2017

Wir unterstützen Sie mit unserem Expertenteam

Erfolgreiche Bestandsübertragung bedeutet bares Geld. Netfonds unterstützt Sie mit unserem Expertenteam bei der sicheren und praktischen Durchführung der Übertragungsvorgänge.
Unsere BÜ-Spezialistin Laura Diederich ist Ihre fachliche Ansprechpartnerin bei allen Fragen in Bezug auf das Thema Übertragung von Beständen. Speziell leitet sie die Übertragungen von Gesamtbeständen und ist zusätzlich Schnittstelle für ein reibungsloses Störfallmanagement zwischen Ihnen, unseren Versicherern und Netfonds.

So funktioniert‘s:

Wir unterscheiden zwischen Einzelbestandsübertragungen und Gesamtbestandsübertragungen. Einzelbestandsübertragung beinhaltet die klassische Anzeige des Maklermandats beim Versicherer. Um diesen Vorgang möglichst einfach und transparent zu gestalten, nutzen Sie bitte unser Bestandsübertragungstool, welches Sie auf unserer Beraterplattform fundsware pro finden. Bei der Gesamtbestandsübertragung werden mehrere Kunden und Verträge in einen Bestand übertragen, ohne bei jedem einzelnen Kunden das Maklermandat vorzeigen zu müssen.

Dabei unterscheiden wir zwischen folgenden Konstellationen:

  • Poolwechsel: Makler A überträgt seinen Bestand von Pool A zu Pool B.
  • Inhaberwechsel: Der Bestand wird von Makler A an Makler B verkauft und der Pool bleibt identisch.
  • Direktanbindung auf den Pool: Makler A war vorher bei der Gesellschaft direkt angebunden und möchte diese Anbindung nun aufgeben und sich dem Pool anschließen.
  • Inhaber- und Poolwechsel: Makler A, an Pool A angebunden, verkauft an Makler B, der an Pool B angeschlossen ist.

Jede der angegebenen Möglichkeiten kann von uns abgedeckt werden. Hierbei steht Ihnen unsere Expertin Frau Diederich jederzeit zur Verfügung. Auch die Gesellschaften haben verstanden, dass das Thema Bestandsübertragung essenziell wichtig ist, und ermöglichen es, bei Gesamtbestandsübertragungen nach dem CoC-Verfahren vorzugehen.

Was bedeutet CoC?

CoC steht für Code of Conduct. Dieser wurde vom GDV gemeinsam mit den Datenschutzbehörden und der Verbraucherzentrale entwickelt und im März 2013 veröffentlicht. Er fixiert die Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Im Bereich Übertragung befinden wir uns dann bei der Umsetzung nach Artikel 20 des Code of Conduct, in dem es um ein Verfahren zur Übertragung von Verträgen selbstständiger Vermittler geht. Diese Vorgehensweise ist nach § 38a des BDSG abgestimmt und daher rechtsverbindlich zur Erfüllung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben geeignet und von den Gesellschaften gefordert.

Unser Service für Sie im Überblick:

  • Wir haben bei jeder Gesellschaft den richtigen Ansprechpartner, um Ihre Interessen durchzusetzen.
  • Wir stellen Ihnen ein Bestandsübertragungstool zur Verfügung.
  • Für die Gesamtbestandsübertragungen stellen wir Ihnen Frau Laura Diederich als Spezialistin zur Seite.
  • Inklusive Erfahrungsaustausch darüber, welche Gesellschaften übertragen und unter welchen Voraussetzungen.
  • Besonderheit: Sie erhalten von uns ein individuelles Musterkundenanschreiben.
  • Ein klarer Ablaufplan zu Ihrem Vorgang der Bestandsübertragung sowie eine Rückmeldung zum Status und zur Aktualität Ihres Bestandes gehören zum Service dazu.

Darauf können Sie sich freuen! In Kürze stellen wir Ihnen unser Eskalationstool vor, welches zur Überwachung der Übertragungen dient. Lassen Sie uns gemeinsam durchstarten! Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen.

Ansprechpartner

Laura Diederich
Key Account Managerin
Telefon: 040 – 822 267-288
E-Mail: ldiederich@netfonds.de

Laura Diederich ist gelernte Bankkauffrau und bei Netfonds als Key Account Managerin für die Übertragung von Gesamtbeständen zuständig. Zuvor war sie Vertriebsleiterin bei Lesitas.