BAP AXA / DBV
Die gute Nachricht vorweg: Der überwiegende Teil der Neugeschäftstarife der AXA bleibt über den 01.01.2021 hinaus beitragsstabil oder wird sogar gesenkt. Allerdings gibt es auch einige Tarife, für die ab diesem Zeitpunkt höhere Beiträge gelten. Die Änderungen betreffen alle Segmente.
Alle Informationen finden Sie auf der BAP-Informationsseite der AXA:
Die betroffenen Neugeschäftstarife entnehmen Sie bitte der Übersicht auf der BAP-Informationsseite. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zu den Hintergründen, die eine Beitragssteigerung oder -senkung im Rahmen der Anpassung notwendig machen.
Aktualisierung der Beratungstechnologie:
Die Online-Beratungstechnologie wurde am 13.09.2020 aktualisiert. Seit dem sind die Beiträge für Versicherungsbeginne ab 01.01.2021 hinterlegt. Die Aktualisierung der Offline-BT wird zwischen dem 23.09.2020 und 30.09.2020 erfolgen.
Ein Hinweis:
Die Neugeschäftsbeiträge für alle Unisex-Tarife wurden am 14.09.2020 in den Schnellrechner eingepflegt.
Für mehr Transparenz und Klarheit werden bei Krankenversicherungsangeboten und -anträgen, die aus der Beratungstechnologie generiert werden, auch die neuen Beiträge nach Anpassung ausgewiesen. Dies erfolgt bei Versicherungsbeginnen bis zum 31.12.2020 automatisch und ergänzend zum derzeit aktuellen Beitrag.
Antragsaufnahme mit Versicherungsbeginn bis 31.12.2020:
Es gelten die alten Beiträge. Um Stornierungen zu vermeiden, vermerken Sie bitte ab sofort im Antrag (Feld: Bemerkungen/Vereinbarungen): „Über die bevorstehende Beitragsanpassung zum 01.01.2021 wurde ich informiert.“
Antragsaufnahme mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2021:
Ihr Ansprechpartner im Hause Netfonds:
Harald Gesellensetter
Telefon: 040 / 822 267 -176
E-Mail: hgesellensetter@nvs-netfonds.de
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