Beitragsanpassung Neugeschäft der AXA sowie DBV Krankenversicherung zum 01.01.2020

16. September 2020

BAP AXA / DBV

Die gute Nachricht vorweg: Der überwiegende Teil der Neugeschäftstarife der AXA bleibt über den 01.01.2021 hinaus beitragsstabil oder wird sogar gesenkt. Allerdings gibt es auch einige Tarife, für die ab diesem Zeitpunkt höhere Beiträge gelten. Die Änderungen betreffen alle Segmente.

Alle Informationen finden Sie auf der BAP-Informationsseite der AXA:

Die betroffenen Neugeschäftstarife entnehmen Sie bitte der Übersicht auf der BAP-Informationsseite. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zu den Hintergründen, die eine Beitragssteigerung oder -senkung im Rahmen der Anpassung notwendig machen.

Aktualisierung der Beratungstechnologie:

Die Online-Beratungstechnologie wurde am 13.09.2020 aktualisiert. Seit dem sind die Beiträge für Versicherungsbeginne ab 01.01.2021 hinterlegt. Die Aktualisierung der Offline-BT wird zwischen dem 23.09.2020 und 30.09.2020 erfolgen.

Ein Hinweis:

Die Neugeschäftsbeiträge für alle Unisex-Tarife wurden am 14.09.2020 in den Schnellrechner eingepflegt.

Für mehr Transparenz und Klarheit werden bei Krankenversicherungsangeboten und -anträgen, die aus der Beratungstechnologie generiert werden, auch die neuen Beiträge nach Anpassung ausgewiesen. Dies erfolgt bei Versicherungsbeginnen bis zum 31.12.2020 automatisch und ergänzend zum derzeit aktuellen Beitrag.

Antragsaufnahme mit Versicherungsbeginn bis 31.12.2020:

Es gelten die alten Beiträge. Um Stornierungen zu vermeiden, vermerken Sie bitte ab sofort im Antrag (Feld: Bemerkungen/Vereinbarungen): „Über die bevorstehende Beitragsanpassung zum 01.01.2021 wurde ich informiert.“

Antragsaufnahme mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2021:

  • Bis zur Aktualisierung der Online- bzw. Offline-Beratungstechnologie vermerken Sie bitte (Feld: Bemerkungen/Vereinbarungen): „Auf die Beitragsanpassung zum 01.01.2021 wurde hingewiesen.“ Bei Antragstellung vor Bekanntgabe der Neugeschäftsbeiträge berücksichtigen Sie bitte die gültigen Beiträge bis zum 31.12.2020. Die Anträge werden mit den aktuell gültigen Prämien policiert. Der Kunde erhält ein Beitragsanpassungsschreiben.
  • Anträgen, die die neuen Beiträge enthalten, werden bis zum 09.11.2020 Annahmeerklärungen ausgesprochen. Die Policen werden erst ab diesem Datum erstellt und versendet.

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Harald Gesellensetter

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