Befristete Senkung der Umsatzsteuer mit Wirkung Leistungszeitraum ab 01.07.2020

06. Juli 2020

Wichtig u.a. für Servicegebühren und Vermögensverwaltung

Das bereits mehrfach in allen Medien diskutierte Konjunkturpaket hat in Bezug auf die auf ein halbes Jahr (31.12.2020) befristete Senkung der Umsatzsteuer auch in Teilen auf unsere Provisionsabrechnungen direkte Einwirkung. Die Netfonds Gruppe ist durch ihre technische Aufstellung für solche, auch sehr kurzfristigen, Herausforderungen aber vorbereitet.

Die Umstellung ist in weiten Schritten schon ausgearbeitet und wird zum 01.07.2020 im „Hintergrund“ erfolgen.

Erhalte ich jetzt also sofort ab dem 01.07.2020 meine Abrechnungen immer mit 16% Umsatzsteuer? NEIN!

Die Festlegung des in der Berechnung und auf den Belegen verwendeten Steuersatzes erfolgt nicht durch das Datum der Umstellung, sondern wird über den Leistungszeitraum gesteuert!

Was bedeutet das konkret für die (ersten) Abrechnungen nach dem 01.07.2020? Da wir zum großen Teil Ihre Provisionen rückwirkend abrechnen, werden die Abrechnungen für das zweite Quartal und für den Juni immer noch den Steuersatz von 19% ausweisen. Ausnahme sind hier die Provisionen die im Voraus abgerechnet werden, wie die fixen Servicegebühren über die NFS.

Aufgrund der sich überschneidenden Leistungszeiträume innerhalb eines Abrechnungszeitpunktes und auch einer Provisionsart, müssen wir hier auf einen Lösungsansatz zur Trennung der Abrechnung setzen. Hier wird es zu zeitversetzten Abrechnungen kommen, deren Abstand aber nur ein/zwei Tage betreffen werden. Leider lässt sich die Problematik einer so gravierenden Änderung nicht anders lösen.

Auch die Abrechnungen der Gebühren bei den Kunden erfolgen automatisch mit den angepassten Steuersätzen. Diese brauchen nichts zu tun. Eine Anpassung der laufenden Vereinbarungen ist nicht notwendig.

Ihr Ansprechpartner im Hause Netfonds:


Bodo Müller

Telefon: 040 / 822 267 -225
E-Mail: bmueller@netfonds.de

Ihr Netfonds Abrechnungsservice

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