Aus Teilzeitfalle wird Gestaltungsspielraum

06. November 2019

Condor: Erste BU mit einzigartiger Teilzeitklausel

Über 15 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten bereits in Teilzeit – Tendenz steigend. Die Condor Lebensversicherungs-AG bietet als erster Anbieter im deutschen Markt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit einer umfassenden Teilzeitklausel an und bietet damit künftigen Teilzeitkräften einen enormen Mehrwert.

Bislang sind Teilzeitkräfte beim BU-Leistungsnachweis klar im Nachteil gegenüber Vollzeitkräften denn: Bei der Prüfung, ob eine Person zu 50 Prozent berufsunfähig ist, wird bislang jeder mit seiner Arbeitszeit geprüft, die er zum Zeitpunkt der BU hatte. So muss eine Vollzeitkraft mit 40 Wochenstunden nur noch 20 Wochenstunden arbeiten können, um eine Leistung zu erhalten. Eine Teilzeitkraft mit beispielsweise 20 Wochenstunden darf hingegen nur noch 10 Wochenstunden arbeiten können, um eine Leistung zu bekommen! Hinzu kommt: Die Prämie ist jeweils die gleiche, der BU-Schutz für Teilzeitkräfte im Verhältnis also deutlich teurer! Dieses Thema ist aktuell die „größte Krankheit“ der BU.

Mit der neuen Teilzeitklausel löst Condor das Problem der „Teilzeitfalle der BU“ für zukünftige Teilzeitkräfte: Zum ersten Mal gelten dann auch bei einem Wechsel in Teilzeitarbeit die gleichen Voraussetzungen für eine BU-Leistung wie vorher als Vollzeitkraft.

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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Condor Maklerbetreuer, Sven Stelling.

Sven Stelling

Maklerbetreuer Personen
Geschäftsbereich Condor Versicherungen, R+V Versicherungsgruppe

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Bild: Condor Versicherungen