Augsburger Aktienbank informiert

22. Mai 2018

CRS-Reporting per 31.12.2017 / FATCA-Reporting per 31.12.2017

CRS-Reporting per 31.12.2017

Die AAB als Finanzinstitut ist seit dem 01.01.2016 verpflichtet, Kunden, die in einem CRS-Staat steuerlich ansässig sind, in einem einheitlichen Reporting an die jeweilige Steuerbehörde zu melden. Grundlage dazu ist die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von CRS (Common Reporting Standard).

Eine Auflistung der derzeitigen CRS-Staaten finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

Folgende Daten der betreffenden Kunden wird die AAB Ende Juni 2018 an das Bundeszentralamt für Steuern melden:

  • Name
  • Anschrift
  • ggf. Steueridentifikationsnummer
  • Konto- und Depotbestände per 31.12.2017
  • Bruttozinserträge für das/die Konto/en
  • Bruttozinserträge, Dividenden und andere Erträge für das/die Depot/s

Dies gilt auch, wenn das Konto bzw. das Depot des Kunden im vergangenen Jahr aufgelöst wurde. Die in Deutschland ansässigen Finanzinstitute, so auch die Augsburger Aktienbank AG, melden ihre Daten über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die ausländischen Steuerbehörden.

Die Meldung gilt sowohl für natürliche Personen als auch für Rechtsträger (juristische Personen) und deren wirtschaftlich Berechtigte. Sobald eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen CRS-Staat erklärt wird, führt dies zwangsläufig zu einer entsprechenden Meldung.

Alle betroffenen Kunden werden ab dem 1. Juni 2018 von der AAB auch per Post über dieses Vorgehen informiert.

FATCA-Reporting per 31.12.2017

Die AAB ist als Finanzinstitut seit dem 01.07.2014 verpflichtet, die US-amerikanischen Regeln der Datenerhebung einzuhalten und alle Kunden hinsichtlich ihrer steuerlichen Ansässigkeit zu überprüfen. Grundlage dazu ist die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act).

Wie bereits im vergangenen Jahr wird die AAB die Daten der betreffenden Kunden Ende Juni 2018 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden:

  • Name
  • Anschrift
  • ggf. US-amerikanische Steueridentifikationsnummer
  • Konto- und Depotbestände per 31.12.2017
  • Bruttozinserträge für das/die Konto/en
  • Bruttozinserträge, Dividenden und andere Erträge für das/die Depot/s
  • Bruttoerlöse aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen

Dies gilt auch, wenn das Konto bzw. das Depot des Kunden im vergangenen Jahr aufgelöst wurde.

Im Wesentlichen handelt es sich um Kunden, die aufgrund eines W9-Steuerformulars (z. B. US-amerikanische Staatsbürgerschaft) den FATCA-Status erlangt haben.

Ab dem 01.06.2018 werden alle betroffenen Kunden von der AAB auch per Post über dieses Verfahren informiert.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice

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