Anpassung der NFS Kundenerstinformation

25. März 2020

Konforme Nutzung der Daten nach DSGVO

Mit der Anpassung der NFS Kundenerstinformation möchten wir für Sie und Ihre Interessen sicherstellen, dass die von Ihnen gesammelten und verwendeten Daten im Erstkontakt mit potentiellen Kunden – sogenannten Interessenten – konform mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwendet werden.

Durch die Ergänzung der NFS Datenschutzhinweise in der Kundenerstinformation können Sie auch bei Interessenten, bei denen nicht gewiss ist, ob es zu einer Geschäftsbeziehung und einer Rahmenvereinbarung kommt, Ihrer datenschutzrechtlichen Pflicht nachkommen.

Bitte aktualisieren Sie Ihre Kundenerstinformation und pflegen Sie diese in den Systemen ein. Ihre Bestandskunden brauchen von Ihnen die neue Kundenerstinformation nicht erneut
erhalten. Diese Kunden haben die Datenschutzhinweise in der Rahmenvereinbarung erhalten.

Weitere Informationen finden Sie unter Kundenerstinfo-Honorarberatung sowie unter Kundenerstinfo-Provisionsberatung.

Nutzen Sie die neue Kundenerstinfo für Ihre Interessenten und Neukunden. Bitte aktualisieren Sie Ihre Kundenerstinformation bis spätestens 30.05.

Bei möglichen Fragen und zur Unterstützung bei der Anpassung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter 040 / 822 267 -470 oder per Mail unter beraterplattform@netfonds.de.

Ihr Investment-Team

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