KSP in bAV – die neue Alternative in der Einkommensvorsorge
Mit Schreiben vom 19. Februar 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen den Weg für eine Integration der Grundfähigkeitenversicherung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) frei gemacht. Gute Nachrichten für alle Beschäftigten: Arbeitnehmer haben jetzt die Wahl zwischen zwei attraktiven Absicherungsmöglichkeiten ihres Einkommens – der Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung.
Gut abgesichert
Die KSP sichert genau die Fähigkeiten ab, die körperlich Tätige im Beruf täglich brauchen. Sie leistet, wenn während der Versicherungsdauer eine wesentliche Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger Fähigkeiten eintritt, beispielsweise:
Staatliche Förderung
Die staatliche Förderung und mögliche AG-Zuschüsse machen die Beiträge noch bezahlbarer und erleichtern den Mitarbeitern den Zugang zur Einkommensvorsorge.
Lösung bei längerer Krankheit/Arbeitsunfähigkeit
Vollen KSP-Schutz bei längerer Krankheit/Arbeitsunfähigkeit erhalten, auch wenn die Entgeltfortzahlung und damit die Beitragszahlung für die bAV endet.
Wussten Sie schon: Eine Verbesserung des Prognosezeitraums zu 07/2019 auf 6 Monate ermöglicht jetzt noch mehr Kunden noch leichter eine Leistung. Der Preis bleibt trotz der Verbesserung unverändert.
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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Allianz Maklerbetreuer, Frank Fromme.
Frank Fromme
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Bild: Allianz