Allianz BU-Neuerungen 2019

14. März 2019

Starke Neuigkeiten auf einen Blick

Starke Neuerungen für Neuabschlüsse ab 01/2019. Mit der Allianz sind Sie bei der Einkommensvorsorge immer vorne dabei.

Starten Sie jetzt durch und profitieren Sie von den BU-Neuerungen:

  • Attraktiver und einfacher Einstieg
  • Höhere Absicherung für Studierende bis 2.000 Euro BU-/ KSP-Rente im Monat möglich
  • Vorsorgebonus für Assistenzärzte und Assistenzzahnärzte bei befristetem Arbeitsverhältnis durch Einstufung in beste Berufsgruppe
  • Flexibilisierung der Betragsdynamik auch bei KSP (1-5 Prozent p.a. mit unbegrenztem Widerspruchsrecht)
  • Individuelle Gestaltungsfreiräume
  • Top Stundungsoption zinslos, grundlos, max. 24 Monate, voller Versicherungsschutz, mehrmals möglich
  • Flexible Anpassungsoption bei Erhöhung Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung
  • Weitere Erhöhungsoption: Abschluss Meisterprüfung (gilt auch für Bestand ab (07/2000)

Einfacher und schneller zur Leistung:

  • Verbesserte Prüfung des Berufsbildes bei Studierenden auf das zuletzt ausgeübte konkrete Studium und den angestrebten Zielberuf (sog. Günstigerprüfung)
  • Die Leistungen wegen Krankschreibung können bereits vor Ablauf von 6 Monaten fällig werden, wenn die Dauer der Krankschreibung zurückliegend ist und künftig insgesamt mind. 6
  • Monate beträgt. Dauer von 18 auf 24 Monate erhöht
  • Nach Ausscheiden aus dem Beruf wird ausschließlich auf den zuletzt ausgeübten Beruf abgestellt
  • Gesetzliche Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen gilt als BU-Nachweis
  • Leistungsentscheidung innerhalb von maximal 2 Wochen, sofern alle Unterlagen vorliegen (bisher 4 Wochen)

Wussten Sie schon? Einzigartig im Markt

Mögliche Unsicherheiten nehmen bei der Beitragszahlung durch Zahlpausen bei vollem Versicherungsschutz

  • jederzeit zinslose Beitragsstundung möglich
  • ohne Angabe von Gründen
  • über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten vereinbaren
  • mehrmals während der Vertragslaufzeit möglich

Leistung bei Krankschreibung: Jetzt noch früher!

  • wenn rückwirkend oder künftig mindestens sechs Monate krank, zahlen wir eine monatliche Rente
  • Leistung bei Krankschreibung wird ab dem nächsten Monatsersten gezahlt
  • maximal 24 Monate

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Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Allianz Maklerbetreuer Herrn Günter Seist und Herrn Frank Tietze.

Günter Seist

Telefon: 0421 / 33 64 – 29074
E-Mail: guenter.seist@allianz.de

Frank Tietze

Telefon: 040 / 36 17 – 3263
E-Mail: frank.tietze@allianz.de

Ihr Netfonds-Team

Bild: Allianz