Allgemeine Hinweise und Tipps zum Taping

27. Juli 2020

Resümee der letzten Monate zur gesetzlichen Aufzeichnungspflicht

Das Aufzeichnen von Telefongesprächen – das so genannte Taping – hat vor allem während der Corona-Zeit einen regen Zulauf erhalten. Seitdem die MiFID 2 Regularien auch in Deutschland umgesetzt sind, müssen Telefongespräche bzgl. des Wertpapierbereiches aufgezeichnet und revisionssicher aufbewahrt werden.

Für unsere Haftungsdachpartner bei der NFS gilt diese Pflicht seit dem 01. Januar 2018 bereits schon. Für unsere § 34f/§ 34h Berater gilt die Verpflichtung Telefongespräche aufzuzeichnen ab dem 01. August 2020.

Im April 2020 haben wir den Wechsel auf den MiFID-Recorder vollzogen.
Nun ist es an der Zeit, ein erstes Resümee zu ziehen:

Der Wechsel fiel in die Hochzeit der Corona-Krise und war somit gleich ein echter Härtetest für das neue System. Das Taping-Aufkommen ist in dieser Zeit massiv gestiegen. Von monatlich durchschnittlich 140 Gesprächen mit rund 800 Minuten Aufzeichnungszeit stieg das Volumen im April 2020 sprunghaft auf 350 Gespräche mit 2.600 aufgezeichneten Gesprächsminuten an.

Seitdem sinken diese Zahlen wieder, verharren aber weiterhin auf einem deutlich überdurchschnittlichen Niveau. Aktuell liegt das Tapingaufkommen noch beim Doppelten des Vorjahresmonats. Die durchschnittliche Aufzeichnungszeit je Taping liegt dabei zwischen 7 und 8 Minuten. Das Taping hat sich in der Krise als echte Alternative zum persönlichen Gespräch bewährt und wird weiterhin intensiv genutzt. Die Kundenbetreuung konnte in der Corona-Zeit mit Hilfe des Tapings auf einem gewohnt hohen Niveau gewährleistet werden – zum Vorteil für Sie als Berater und auch für unsere Kunden.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle noch ein paar allgemeine Hinweise und Tipps zu geben. Für Fragen zur Technik finden Sie auf Fundsware das Handbuch zum MiFID-Recorder und auch eine Zusammenstellung von FAQs.

Hier gelangen Sie zu den Dokumenten:

Häufig kommt die Frage auf, was aufzuzeichnen ist beziehungsweise, wann die Aufzeichnung gestartet werden muss. Als Faustformel gilt: Der Smalltalk, meist zu Beginn eines Gespräches, muss natürlich nicht aufgezeichnet werden. Sobald es aber konkret über Märkte und Wertpapiere geht, muss der MiFID-Recorder mit zugeschaltet werden. Grundsätzlich ist jede Kommunikation aufzuzeichnen, die darauf gerichtet ist, in einem Abschluss zu enden, auch wenn kein Abschluss zustande kommt.

Da die Vermögensverwaltung nicht als Finanzinstrument wie beispielsweise ein Investmentfonds gilt, gibt es bei der Vermittlung in eine Vermögensverwaltung keine Pflicht die Gespräche aufzuzeichnen.

An dieser Stelle weisen wir nochmals auf unser neues Angebot der Videoberatung hin. Dies bieten wir Ihnen noch bis 31. August 2020 kostenfrei zum Kennenlernen an. Auch für Videogespräche über Wertpapiere bzw. Märkte gilt die Pflicht, das Gespräch revisionssicher aufzuzeichnen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Taping und Videoberatung haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Folgende Ansprechpartner im Hause Netfonds stehen Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Seite:

Für Berater der NFS


Olaf Muhl
Telefon: 040 / 822 267 – 387
E-Mail: o.muhl@netfonds.de

Für Berater von Netfonds


Daniel Fricke
Telelfon: 040 / 822 267 – 186
E-Mail: dfricke@netfonds.de

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