Aktualisierung Legitimationsdaten

15. Juli 2019

Metzler informiert

Das Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA („Bankhaus Metzler“) ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes („GwG“) zur regelmäßigen Aktualisierung der Kundendaten verpflichtet. Vor diesem Hintergrund wird das Bankhaus Metzler alle Depotinhaber, Bevollmächtigten und gesetzlichen Vertreter von Metzler Fonds-Depots, die vor dem 1. Januar 2010 eröffnet wurden, schriftlich informieren und um Einreichung einer gültigen Personalausweiskopie bitten.


Darüber hinaus ist das Bankhaus Metzler verpflichtet, eine sogenannte anlassbezogene Aktualisierung durchzuführen. Die anlassbezogene Aktualisierung beinhaltet, dass bei unzustellbarer Post, Änderungen von Stammdaten wie Name, Adresse, Familienstand und Zweifel an der Aktualität der Kundendaten eine Überprüfung stattfinden soll. In diesem Zusammenhang bittet Metzler darum, für die genannten Änderungen neben dem Änderungsauftrag Stammdaten immer eine aktuell angefertigte, gültige und gut lesbare Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite) mit einzureichen.

Wichtig: Bei fehlender Einreichung der Personalausweiskopie, ist das Bankhaus Metzler verpflichtet das Metzler Fonds-Depot für Verkäufe bzw. Auszahlungen für die betroffene Person zu sperren.

Metzler bittet bei der Aktualisierung der Ausweisdaten um Ihre Unterstützung, um Verzögerungen und Nachteile für Ihre Anleger zu vermeiden.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice Investment

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