Wichtige Änderungen bei Wertpapieraufträgen per Fax und Brief und beim Versand des Jahresdepotauszugs zum 01.01.2020

18. November 2019

Informationen zur DAB BNP Paribas

Seit dem vergangenen Jahr arbeitet die DAB daran, die tägliche Papierflut einzudämmen. Ein erster großer Schritt war das Projekt „paperless office“, mit dem die Umstellung des Belegversands der Kunden auf die elektronische Zustellung in den Postmanager vorangetrieben wurde. Nun wurden in diesem Zusammenhang weitere Maßnahmen definiert, über die wir Sie gerne informieren möchten.

Einstellung des Eingangskanals Fax/Brief für Wertpapierorders

Ab dem 01.01.2020 können Wertpapierkäufe und Wertpapierverkäufe von Kunden nicht mehr per Fax oder Brief in Auftrag gegeben werden. Kunden mit Onlinezugang können ihre Aufträge zum Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren weiterhin online im Tradingcenter oder telefonisch an der Orderhotline 089 / 8895 -9161 erteilen. Ausgenommen sind Verkaufaufträge, die im Rahmen einer Nachlassbearbeitung oder Kontolöschung in Auftrag gegeben werden. Geschäftspartner der DAB können, sofern erforderlich, selbstverständlich weiterhin Orders per Fax oder Brief beim Handel aufgeben.

Einstellung Pflichtversand Jahresdepotauszug

Bisher wurden allen Kunden mit Onlinezugängen, die ihren Jahresdepotauszug nicht innerhalb von 4 Wochen ab Bereitstellung abgerufen haben, ein Exemplar pflichtweise per Post zugesendet und für diesen Postversand fielen in diesem Jahr erstmals auch Portogebühren an. Um dies in Zukunft zu vermeiden, wird ab dem Jahr 2020 der Jahresdepotauszug für alle Kunden mit Onlinezustellung nicht mehr per Post versendet, auch wenn der Abruf des Dokuments nicht zeitnah erfolgt.

Der Jahresdepotauszug gilt mit Bereitstellung Ende Januar 2020 in Ihrem Postmanager als zugestellt. Kunden, welche die DAB beauftragt haben, weiterhin Bankbelege per Post zu versenden, erhalten ihren Jahresdepotauszug ebenso Ende Januar 2020 wunschgemäß per Post und werden entsprechend mit Portogebühren belastet.

Wie werden die Kunden informiert?

Die Serviceänderung wird allen Konto-/Depotinhabern schriftlich mitgeteilt. Aus logistischen Gründen wird diese Information zusammen mit der Information zur Änderung des Preis- und Leistungsverzeichnisses verschickt. Das Mailing besteht aus einem Deckblatt und den beiden Anlagen (PLV- und Serviceänderung).

Den Text zur Serviceänderung finden Sie hier als PDF!

Was passiert, wenn der DAB nach dem 01.01.2020 noch Fax-/Brieforders zugehen?

Falls nach dem 01.01.2020 dennoch ein Wertpapierauftrag von Kunden eingeht, wird der Auftrag mit einem Deckblatt an die Faxnummer zurückgesendet, von der der Auftrag übermittelt wurde. Dem Kunden wird mitgeteilt, dass er den Auftrag nur noch online erteilen kann.

Unser Fazit

Grundsätzlich begrüßen wir das Bestreben der DAB, den Papierverbrauch zu reduzieren. Es stellt uns in diesem konkreten Fall aber vor einige Herausforderungen. Orders mit individuellen Rabattierungen der Ausgabeaufschläge wurden bislang an die Berater geschickt, die den Auftrag dann an die DAB weitergefaxt haben.

Zukünftig müssen die Orders, die individuell rabattiert werden sollen, vom Berater im b3-System der DAB generiert werden. Die DAB hat auch schon die Berechtigung zur Einstellung von Rabatten bei allen Beratern hinterlegt.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice Investment

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