Änderungen bei der Konto- und Depoteröffnung ab März 2019

28. Januar 2019

V-Bank informiert

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Auslegungs- und Anwendungshinweise vom 11.12.2018 der BaFin, sowie der damit anzuwendenden Leitlinien der europäischen Aufsichtsbehörden (ESA Leitlinien zu Risikofaktoren) vom 04.01.2018, hat sich die V-Bank entschieden, zukünftig keine Kontoeröffnungen mehr für juristische oder politisch exponierte Personen aus bestimmten Risikoländern vorzunehmen.


Zu diesem Anlass wurde eine Indexländerliste erstellt. In dieser sind die Listeneinträge der Schwarzen Liste der EU-Kommission, aus Sanktionsregimes und aus FATF-Einstufungen, bekannter „Steueroasen“, sowie aus Erfahrungswerten und Typologien der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung übersichtlich zusammengefasst enthalten. Sie können über das Formularcenter der V-Bank jederzeit auf die Indexländerliste in ihrer jeweils aktuellen Fassung zugreifen.

Zudem wurden für natürliche Personen die Formulare zur Konto-/Depoteröffnung angepasst und verschiedene Erhebungsfragen aus dem bisherigen Formular „KYC Bogen“ hier integriert. Damit entfällt zukünftig der „KYC-Bogen“ bei Kontoeröffnungen von natürlichen Personen ersatzlos.

Vielmehr werden zukünftig bei jeder Eröffnung

  • Angaben zur Vermögensherkunft des Konto-/Depotinhabers,
  • Angaben zur Art und Höhe der einzuliefernden Vermögenswerte sowie
  • Angaben zur Steuerehrlichkeit erfragt.

Lediglich in Einzelfällen ist die V-Bank, wenn bei natürlichen Kunden bestimmte Risikofaktoren vorliegen (Wohnsitz in Risikoländern, Risikobranchen bei Selbständigen,) zur Einforderung von Nachweisen (z.B. jüngster Einkommensteuerbescheid) angehalten, welche die Aussagen des Konto-/Depotinhabers zur Vermögensherkunft belegen. Dieser Aufwand wird allerdings nur dann betrieben, wenn der Umfang der zu erwartenden Geschäftsbeziehung in einer entsprechenden Relation steht. Ansonsten wird eine Konto-/Depoteröffnung abgelehnt.

Bei Eröffnung von juristischen Personen werden zukünftig ebenfalls bei jeder Eröffnung

  • Angaben zur Vermögensherkunft des Konto-/Depotinhabers,
  • Angaben zur Art und Höhe der einzuliefernden Vermögenswerte
  • sowie Angaben zur Steuerehrlichkeit erfragt.

Dies wird weiterhin aus Übersichtlichkeitsgründen in dem separaten, etablierten Formular KYC Bogen für Firmen, sowie KYC Bogen für Privatpersonen (bezugnehmend auf die wirtschaftlich Berechtigten) erhoben. Auch hier ist die V-Bank in Einzelfällen, wenn bei juristischen Personen bestimmte Risikofaktoren vorliegen (Drittländer außerhalb Europa, Risikobranchen), zur Einforderung von Nachweisen (z.B. aktueller Geschäftsbericht, aktuelle Bwa oder jüngster Einkommensteuerbescheid des wirtschaftlich Berechtigten) angehalten, welche die Aussagen des Konto-/Depotinhabers zur Vermögensherkunft belegen.

Weiterhin wurden in den Legitimationsvermerken aller Kundengruppen, die durch Sie als Finanzdienstleistungsinstitut auszufüllen sind, die Fragen erweitert, wie der Kontakt zum Konto-/Depotinhaber zustande kam und seit wann dieser besteht. Im Verlauf der Geschäftsbeziehung werden dadurch anlassbezogene Rückfragen zum Hintergrund einzelner Transaktionen vermieden.

Die V-Bank bittet hiermit, ab dem 01.03.2019 nur noch die neuen Formulare der Version 03/2019 für die Konto- und Depoteröffnung zu verwenden. Denken Sie auch daran, eventuell lokal gespeicherte Formulare zu löschen. Die Online-Kontoeröffnung wird ebenfalls am 01.03.2019 aktualisiert.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice

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