Änderung der besonderen Bedingungen für die Nutzung des Fondsbanking & des InfoManagers sowie Änderung des TAN-Verfahrens

08. Juli 2019

FodB informiert

Auf Basis der „Payment Services Directive2“ (PSD2), einer EU-Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern, sind alle deutschen Banken verpflichtet, die von der PSD2 betroffenen Bedingungswerke anzupassen und ihre Kunden darüber zu informieren.

Was bedeutet das für Ihre FodB-Kunden

Aufgrund der ab 15.09.2019 geltenden gesetzlichen Änderungen hat die FodB die „Besondere Bedingungen für die Nutzung des Fondsbankings und des Infomanagers“ bereits angepasst. Zudem wird es eine Änderung beim TAN-Verfahren geben. Die betroffenen Depotinhaber werden ab sofort über die Änderungen und den damit verbundenen Wechsel des TAN-Verfahrens von der papierhaften iTAN zur pushTAN informiert.

Die Umstellung auf das pushTAN-Verfahren können Ihre Kunden selbständig über das Banking Portal anstoßen. Weitere Informationen sowie einen Aktivierungscode erhalten die Kunden danach per Post. Das pushTAN-Verfahren wird mit Hilfe eines mobilen Endgeräts, etwa eines Smartphones, durchgeführt. Zudem muss auf diesem Gerät die pushTAN-App der FodB installiert sein.

Bitte informieren Sie sich über die Details per Klick auf die folgenden Verlinkungen. Sie erhalten HIER das Musteranschreiben und HIER die FAQs sowie Informationen zum zeitlichen Ablauf.

Unsere Empfehlung

Da die Nutzung des pushTAN-Verfahrens voraussetzt, dass Ihre Kunden über ein geeignetes Endgerät mit den Betriebssystem Android oder iOS verfügen (Keine Nutzung unter Windows möglich), empfehlen wir Ihnen, Ihre Kunden möglichst zeitnah zu der Umstellung zu bewegen.

Laut FodB wird die benötigte App „P-TAN“ ab dem 9. August im Google Play Store sowie im Apple App Store zum Download bereitstehen. Bereits ab dem 13. September wird das pushTAN-Verfahren benötigt, um sich beispielsweise zum Fondsbanking anzumelden.

Sofern eine entsprechende Möglichkeit besteht, sollten Sie daher über die Möglichkeit nachdenken, den Download der App in Ihre Kundenprozesse einzubinden, um die Umstellung aktiv zu fördern und Ihre Kunden für die Einschränkungen bzgl. der Endgeräte zu sensibilisieren.

Die Thematiken werden Ihnen und Ihren Kunden wahrscheinlich bereits von anderen Banken bekannt sein. Sollten die weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice Investment

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