Änderung der Anlage zum Datenschutz

18. Juni 2018

Kundenrahmenvereinbarung

Uns haben mehrfach Anfragen zu der Anlage „Allgemeine Datenschutzhinweise und Einwilligungserklärung zu Kommunikationsmitteln“ erreicht. Wir haben das Dokument daher noch einmal einer eingehenden Prüfung unterzogen und die Einwilligungserklärung des Kunden in Bezug auf die besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Abs. 1 DSGVO dahingehend überarbeitet, dass für den Kunden nunmehr deutlich herausgestellt wird, dass diese Daten nur verarbeitet werden, sofern sie überhaupt für den gewünschten Vertragsschluss erforderlich und im jeweiligen Antrag abgefragt werden.

Eine Pflicht zur Bekanntgabe dieser Daten gegenüber dem Vermittler besteht auch bei der Einwilligung in die Datenverarbeitung nicht.

Wir haben die Einwilligungserklärung auf das uns erforderlich erscheinende Maß beschränkt. Das heißt, von der Einwilligungserklärung des Kunden in dem neuen Dokument wird die Verarbeitung von Daten zu politischen Meinungen und zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung nicht erfasst, da diese Informationen unseres Wissens in keinem Antrag abgefragt werden und ihre Angabe im Rahmen der Vertragsbeziehung nicht erforderlich ist. Hinsichtlich der sonstigen Daten haben wir Erklärungen hinzugefügt, um klarzustellen, welche Daten möglicherweise unter die einzelnen Punkte fallen können. Grundsätzlich spielt beispielsweise eine Gewerkschaftszugehörigkeit bei der Vermittlung von Kapitalanlagen und Versicherungen keine Rolle, es kann aber für Gewerkschaftsangehörige einen speziellen Gruppenversicherungstarif geben.

Für die Abgabe einer wirksamen Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten sowie in die Kontaktaufnahme zu werblichen Zwecken ist es erforderlich, dass die jeweiligen Felder angekreuzt werden. Wir hoffen, mit dem neuen Formular ein für die Praxis taugliches und auch für die Kunden verständliches Dokument erstellt zu haben.

Danke für Ihr Feedback!

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