Abschluss der Versendung der Jahresdepotabrechnungen

20. Mai 2019

Informationen im Rahmen der DWS Altersvorsorge

Die DWS hat Ende April/Anfang Mai mit der Versendung der Jahresdepotabrechnungen im Rahmen der DWS Altersvorsorge begonnen und diese jetzt abgeschlossen. Somit sollten allen Kunden bis spätestens Mitte dieser Woche alle Unterlagen postalisch erhalten haben.

Sofern dies nicht der Fall sein sollte, kann entsprechend nochmals eine Versendung veranlasst werden, allerdings sollte dann im Vorfeld geprüft werden, ob z.B. die bei der DWS hinterlegte Adresse noch aktuell ist.

Die Jahresdepotabrechnung kann ebenso als PDF im partner@web der DWS im jeweiligen Kundenprofil unter dem Reiter „Kundenakte“ heruntergeladen werden. Der Einstellungszeitpunkt des Dokuments ist mit 01.01.2019 angegeben und die Bezeichnung lautet „Jahresdepotaufstellung – JDA 2018“. Somit kann die Verlinkung ggf. nicht direkt an erster Stelle ganz oben erfolgt sein, sollten ggf. bereits andere Dokumente dort eingestellt sein.

Ein Muster der Jahresdepotabrechnung für die DWS RiesterRente Premium finden Sie HIER.

Neuer ex-post Kostenausweis in den Jahresdepotabrechnungen

Die Unterlagen gleichen sich weitestgehend mit denen aus dem Vorjahr. Neu ist der ex-post Kostenausweis. Hierzu ist in der aus den vergangenen Jahren bekannten tabellarischen Darstellung der Entwicklungen die Position „Verwaltungskosten der lnvestmentfonds“ sowie der Punkt „C – Zuwendungen“ hinzugekommen. Letztendlich handelt es sich für die Altersvorsorge der DWS aber nicht um eine sehr große Änderung, da die Kosten (z.B. die vordiskontierten Abschluss- und Vertriebskosten) ohnehin schon immer sehr transparent ausgewiesen wurden und mit der Einführung des Produktinformationsblattes (PIB) ebenso eine detaillierte Offenlegung der Kosten erfolgt.

Steuerliche Ansetzung der geleisteten Beiträge im Rahmen der RiesterRente

Für die steuerliche Ansetzung der geleisteten Beiträge ist keinerlei papierhafter Beleg mehr notwendig. Der Abgleich läuft entsprechend automatisch über die Steuernummer/TIN und dem Bundeszentralamt für Steuern. Von diesem bezieht das jeweilige Finanzamt per Datensatz automatisch eine Bescheinigung, welche Beiträge geleistet worden sind. Es erfolgt aber keine selbständige Ansetzung, die geleisteten Beiträge müssen entsprechend in der Steuererklärung in den dafür notwendigen Unterlagen genannt/aufgeführt werden (bei der RiesterRente ist dies Anlage AV). Die Bescheinigung nach §92 EStG dient den eigenen Unterlagen, kann auf Wunsch der Steuererklärung beigelegt werden. Notwendig ist dies allerdings nicht.

Bei Fragen zur Jahresdepotabrechnung kommen Sie gerne auf das Team der depotbasierten Altersvorsorge bei Netfonds/Argentos zurück.

Ihre Ansprechpartner im Hause Netfonds:

Guido Steffens
Telefon: 040 / 822 267-348
E-Mail: gsteffens@netfonds.de

Jan Haimerl
Telefon: 040 / 822 267-357
E-Mail: jhaimerl@netfonds.de

Ihr Netfonds-Team der depotbasierten Altersvorsorge

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