Abgeltungssteuer auf Vorabpauschale 2019  

14. Januar 2019

comdirect informiert

Seit dem 02.01.2019 wird erstmalig eine Regelung aus dem Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) angewendet: Die Abgeltungsteuer auf die sogenannte Vorabpauschale für Investmentfonds, die auf dem Kundendepotbestand per 31.12.2018 berechnet wurde.

Die Vorabpauschale fällt immer dann an, wenn ein Investmentfonds aus steuerlicher Sicht keine oder keine ausreichend hohe Ausschüttung im Vorjahr vorgenommen hat und die Kursentwicklung positiv war.

Als depotführende Stelle ist die comdirect gesetzlich verpflichtet, die Abgeltungsteuer direkt vom steuerlichen Verrechnungskonto des Kontoinhabers einzuziehen – und zwar immer zum Jahresanfang für das Vorjahr.

Näheres können Sie den Steuermitteilungen in der Postbox der betroffenen Kunden entnehmen. Die entsprechende Einstellung erfolgt in Kürze.

Weitere Informationen rund um die Vorabpauschale finden Sie HIER.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die comdirect bank AG weist darauf hin, dass sie keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechts übernimmt.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Abwicklungsservice unter abwicklungsservice@netfonds.de oder der 040 / 822 267 – 230 gerne zur Verfügung.

Ihr Netfonds-Abwicklungsservice

Bild: pixabay.com