15 Stunden per E-Learning

06. Juni 2019

Interview mit Diana Sprung, Geschäftskundenbetreuerin von GOING PUBLIC!

Seit 2018 haben Versicherungsvermittler in Deutschland die Pflicht zur permanenten Weiterbildung. Wie können sich unsere Partner sicher sein, diese 15 Stunden umfassende Pflicht auch gesetzeskonform zu erfüllen? Kersten Andreas Heyn fragte nach bei unserer langjährigen Ansprechpartnerin Diana Sprung, Geschäftskundenbetreuerin bei unserem favorisierten Bildungspartner GOING PUBLIC!.

einBlick: Wer muss sich im Rahmen der Weiterbildungspflicht 15 Stunden im Jahr qualifizieren?

Diana Sprung: Die Pflicht zur Weiterbildung haben alle an der Vermittlung und Beratung beteiligten Personen. So sind alle Vermittler von Versicherungsprodukten verpflichtet, sich 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr speziell in ihrem Tätigkeitsbereich weiterzuqualifizieren. Als zweite Gruppe möchte ich hier die Innendienstmitarbeiter besonders erwähnen. Alle, die am Kundenentscheidungsprozess mitwirken, sind ebenfalls zur Weiterbildung im Umfang von 15 Zeitstunden verpflichtet. Eben auch der Assistent oder die Assistentin, welche die Beratung mit dem Kunden nachbereitet – schon die Verwaltung von Verträgen oder die Unterstützung bei der Schadensbearbeitung reichen aus. Die Anzahl der zu qualifizierenden Personen im eigenen Büro wird noch von vielen Vermittlern unterschätzt.

einBlick: Wo genau liegt die größte Herausforderung in der Pflicht zur permanenten Weiterbildung?

Sprung: Darin, die Innendienstkräfte 15 Zeitstunden im Jahr mit Weiterbildung zu versorgen, die dann auch noch auf ihren Tätigkeitsbereich abgestimmt ist. Denn der Gesetzgeber fordert eine Weiterbildung, die etwas mit der ausgeübten Tätigkeit zu tun hat. Nun kann der Makler die Kollegen aus dem Innendienst nicht bis vier Tage im Jahr zu Schulungen schicken. Sie sollen im Büro ansprechbar für die Kunden sein, wenn der Makler selbst auf seinen Veranstaltungen oder beim Kunden ist. Wie schule ich nun also diese Kollegen? Hier ist nur eine onlinebasierte Lösung möglich. Optimalerweise von überall und jederzeit abrufbar, so dass die Mitarbeiter frei bezüglich der Termine und der Themen sind.

einBlick: Was genau ist die WBThek und wie kann sie hier genau weiterhelfen?

Sprung: Die WBThek ist eben eine solch onlinebasierte Weiterbildungslösung. WBThek, zusammengesetzt aus den Begriffen Web Based Training – also Online-Lernprogramme – und Bibliothek bietet über 200 verschiedene WBTs. Die Länge der einzelnen WBTs reicht meist von sieben bis zehn Minuten. Sie sind interaktiv mit Reflexionsfragen gestaltet, so dass sie die Anforderungen der Verordnung erfüllen, und können auf jedem Endgerät überall abgerufen werden. Schaut sich ein Vermittler ein ausgesuchtes WBT an, wird automatisch im Hintergrund die Zeit gemessen und auf seiner Zeitleiste angezeigt. Auch eine „Cross-Sammlung“ ist möglich. Passt ein angeschautes Thema inhaltlich auch auf andere Weiterbildungspflichten wie etwa der nach § 34c GewO, werden die Minuten automatisch mit angerechnet. Am Jahresende erhält der Vermittler eine Bescheinigung, auf der alle gesammelten Minuten ausgewiesen sind. So kann eben auch die Kollegin im Innendienst dann, wenn sie Zeit hat, ein Thema, welches in ihren Tätigkeitsbereich passt, bearbeiten, ohne durch die Republik reisen zu müssen.

einBlick: Wo genau liegt der Unterschied zum Anbieter „gut beraten“?

Sprung: „gut beraten“ sammelt für den Vermittler lediglich die Weiterbildungsstunden und weist diese auf einem Konto aus. „gut beraten“ bietet selbst keinerlei Schulungen an und bezieht sich ausschließlich auf die Pflichten aus der Versicherungsvermittlung. Für den Nachweis ist „gut beraten“ nicht zwingend. Der Nachweis kann auch durch eine Sammlung von Bescheinigungen oder durch andere IT-Systeme erfolgen.

einBlick: Wer garantiert dem Vermittler, dass seine gesammelten Stunden auch wirklich von der IHK anerkannt werden?

Sprung: Niemand. Hier ist der Vermittler in der Eigenverantwortung, vor jeder Veranstaltung zu prüfen, ob die angebotenen Themen und die Form der Durchführung der VersVermV entsprechen. In der WBThek achten wir darauf, auch wirklich alle Anforderungen der Verordnung zu erfüllen, so dass sich der Vermittler sicher sein kann, eine gesetzeskonforme Weiterbildung zu nutzen. Sollte es hier zu Schwierigkeiten mit der IHK kommen, wovon wir nicht ausgehen, stehen wir immer aufseiten des Vermittlers und unterstützen ihn.

einBlick: Muss der Veranstalter, welcher Stunden an die Vermittler vergibt, selbst zertifiziert sein?

Sprung: Nein. Jeder Bildungsanbieter und jede Gesellschaft kann IDD-Zeiten für ihre Veranstaltungen bescheinigen. Ob die Bescheinigung am Ende hält, was sie verspricht, entscheidet im Nachhinein der Prüfer der IHK. Der Makler muss die Folgen dann gegebenenfalls ausbaden. Wir als GOING PUBLIC! sind LQW-zertifiziert. LQW, „Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung“, ist ein spezielles Zertifizierungsprogramm für Dienstleiter der Aus- und Weiterbildungsbranche. Im Rahmen dieses Programms werden wir regelmäßig geprüft und müssen uns akkreditieren.

einBlick: Welche Vorteile der WBThek können Partner der Netfonds AG nutzen?

Sprung: Die Partner der Netfonds AG haben den Vorteil der Einkaufsgemeinschaft. Sie können von deutlich günstigeren Konditionen profitieren. Später in diesem Jahr wird es auch möglich sein, die über Netfonds AG besuchten Veranstaltungen, welche IDD-zertifiziert sind, in der WBThek abzubilden. Das heißt, der Vermittler sieht dann nicht nur seine Weiterbildungsstunden der angeschauten WBTs, sondern addiert auch gleich seine besuchten Veranstaltungen auf. Am Ende des Jahres erhält er dann eine Bescheinigung, auf der wirklich alle seine Stunden gesammelt ausgewiesen sind.

einBlick: Wie gestaltet sich der Prozess der Bestellung und Freischaltung?

Sprung: Der Vermittler bestellt die WBThek für sich und oder seine Mitarbeiter über die Homepage der Netfonds AG. Er schließt einen Jahresvertrag ab, sodass er seine Lizenz auch wirklich das volle Kalenderjahr über nutzen kann. Im Anschluss erhält er von der GOING PUBLIC! AG eine Begrüßungsmail mit einem vorläufigen Passwort, welches er dann in sein ganz persönliches Passwort umwandelt.

Ihr Ansprechpartner im Hause Netfonds:

Kersten Andreas Heyn
Telefon: 040 / 822 267-385
E-Mail: kheyn@netfonds.de

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