Startseite
Partner-Login
Login
Passwort
Partner werden
Werden Sie Partner von Netfonds.
SOLIT 2. Gold & Silber KG Aufstockung auf 30 Mio. beschlossen
Als Netfonds-Partner sparen Sie bis zu 70%!
MaBV Bericht
TopFondsliste 2010

News
07.09.2010 - Volksversicherung - auch bei Netfonds
06.09.2010 - Neue Vermittlungsdokumentation für Geschlossene Fonds !
03.09.2010 - Onlineschulung: VMP Alpha Return Fonds
EinBlick 2010

Baufinanzierung
EinBlick Ausgabe 12/2008

KWG-Pflicht für geschlossene Fonds (05.03.2010)

Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,

am 03. März hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) per Pressemitteilung verlauten lassen, dass es einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes plane.

Einer der Eckpunkte des Gesetzes soll die Regulierung des sog. "Grauen Kapitalmarktes" sein. Hierunter fallen insbesondere geschlossene Fonds. Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist eine Unternehmensbeteiligung, die häufig als Kommanditist an einer GmbH & Co. KG wahrgenommen wird. Institute sollen künftig auch bei der Beratung und Vermittlung von solchen Unternehmensbeteiligungen die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) einhalten. Hierzu sollen Anteile an geschlossenen Fonds künftig als Finanzinstrumente im Sinne des WpHG eingeordnet werden.

Diese Einordnung hätte zur Folge, dass Pflichten wie die Offenlegung von Provisionen, das Führen eines Beratungsprotokolls etc. künftig nicht nur bei der Beratung zu und Vermittlung von Aktien, Zertifikaten u.a. einzuhalten wären, sondern auch bei der Beratung zu und Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds.

Es erscheint sehr fraglich, ob damit noch die Erlaubnis gemäß § 34c GewO für die Vermittlung von geschlossenen Fonds ausreichend sein wird, wie es derzeit gültige Rechtslage ist. Sollte künftig eine Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) für diese Tätigkeit bestehen, so müssten sich viele freie Vermittler unter ein Haftungsdach begeben - oder selbst eine Lizenz als Finanzdienstleistungsinstitut beantragen.
Darüber hinaus soll die Prospektprüfung durch die BaFin bei geschlossenen Fonds dahingehend erweitert werden, dass die BaFin nicht mehr lediglich die Vollständigkeit des Prospektes prüfen soll, sondern auch die Kohärenz. Das heißt, Prospekte sollen künftig von der BaFin auf Plausibilität geprüft werden.

Darüber hinaus soll die Verletzung anlegerschützender Normen, wie die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen, als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können. Bei offenen Immobilienfonds soll für alle Anleger künftig eine zweijährige Mindesthaltefrist gelten, ergänzt durch Kündigungsfristen, die nach Wahl der Kapitalanlagegesellschaft zwischen sechs und 24 Monaten angesetzt werden können.

Im April soll ein Diskussionsentwurf für das neue Gesetz vorgelegt werden, im Sommer soll das Gesetz bereits vom Kabinett verabschiedet werden.

Den vollständigen Text der Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de

Wir werden die weitere Entwicklung beobachten und reagieren, soweit dies erforderlich ist. Partner der Netfonds GmbH und der NFS Netfonds Financial Service GmbH werden ihr Geschäft selbstverständlich auch weiterhin unverändert über uns abwickeln können!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Netfonds und der NFS GmbH