kürzlich haben wir Sie über ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) informiert, mit welchem dieser ausgesprochen hat, dass das Handelsblatt zur Pflichtlektüre von Anlageberatern gehört, die mögliche negative Presseberichte kennen müssen, um Ihre ggf. Kunden hierüber informieren zu können.
Von einem unserer Partner haben wir den Hinweis erhalten, dass Sie auf dem Link
http://www.handelsblatt.com/newsletter/
verschiedene Newsletter des Handelsblattes bestellen können, was die zeitnahe Kenntnisnahme wichtiger Informationen erleichtern kann.Mit freundlichen Grüßen
Ihr Netfonds Team